Mehrere Nacktfotos legte eine 25-Jährige Ende 2024 der Wiener Polizei vor – auf den ersten Blick täuschend echt, auf den zweiten Blick sieht man, dass die Bilder von einer künstlichen Intelligenz generiert wurden. Unter anderem dafür sitzt nun ein indischer Influencer in Wien vor der Richterin, die auf viele Unklarheiten stößt ...
Bilder erstellen, die so nie passiert sind – das macht künstliche Intelligenz möglich. Und die gerät leider auch teilweise in die falschen Hände. So war es im Landesgericht Wien vermeintlich der Fall. Ein 29-Jähriger soll auf seinem Instagram-Profil mit stolzen über 85.000 Followern Nacktbilder einer jungen Frau veröffentlicht haben – die beiden würden jedoch gar nicht in Kontakt stehen. Die Bilder seien KI-generiert gewesen.
Indischer Influencer soll 25-Jährige erpresst haben
In Handschellen wird der nun angeklagte Inder aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er hätte die falschen Nacktbilder nämlich benutzt, um die 25-Jährige zu erpressen und zu nötigen. Einerseits habe er 150.000 Rupien (1650 Euro) von der ebenfalls auf Instagram sehr aktiven Frau gefordert, andererseits wollte er mit ihr Videochatten und, dass sie sich dabei auszieht.
Angeklagter spricht von Neid
Völlig frei erfunden seien die Vorwürfe, beteuert der Angeklagte. „Ich kenn‘ sie nicht einmal.“ Vor einiger Zeit hätte er sich an einem sozialen Projekt in Indien betätigt, dies auf seinem Instagram-Profil geteilt. „Dadurch bin ich sehr bekannt geworden. Sie war anscheinend neidisch über diesen Erfolg“, erklärt der 29-Jährige, der sich in einem laufenden Asylverfahren befindet. Als Beruf gab er bei seiner Festnahme Schauspieler und Model an.
Die Polizei hat gesagt, dass es hier um soziale Medien geht. Da können die Leute machen, was sie wollen. Da kann man nichts machen.
Zeugin über Videokonferenz im Wiener Landl
Die Zeugin – ebenfalls Inderin mit über 40.000 Followern auf Instagram – wird mittels Videokonferenz aus London zugeschaltet. Auch sie beteuert: „Ich hab‘ diesen Menschen nie persönlich gesehen. Aber er ist auf sozialen Medien sehr aktiv.“ Am 13. Juli habe er das erste Mal ein bearbeitetes Video von ihr gepostet. „Ich habe ihn regelrecht gebeten, das nicht zu machen.“ Im Prozess kommt jedoch heraus: auch die junge Frau veröffentlichte Fotomontagen des Angeklagten – „Ich wollte allen zeigen, was für Sachen er macht“, wehrt sie sich.
Warum die Sache schließlich die österreichische Justiz beschäftigte? Die 25-Jährige hätte in England eine Anzeige machen wollen – „Die Polizei hat gesagt, dass es hier um soziale Medien geht. Da können die Leute machen, was sie wollen. Da kann man nichts machen.“ Bei uns fand sie bei den Behörden mehr Gehör.
Freispruch im Zweifel
Aber auch für die Einzelrichterin in Wien sind nicht genug Beweise für eine Verurteilung vorhanden. Es gebe keinen Nachweis, dass der Angeklagte die Nacktfotos tatsächlich auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte. Die Tücken von KI: Es kann auch nicht mehr festgestellt werden, wer die Bilder erstellt hat ...
Verurteilt wird der 29-jährige Inder jedoch wegen einer Schlägerei am Wiener Hauptbahnhof mit einer Schreckschusspistole. Er fasst drei Monate bedingte Haft aus – nicht rechtskräftig.
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