Wenn Inkompetenz auf Sturheit trifft, dann kann es zu solchen Situationen kommen – eine Mieterin in Kärnten bekam für die Heizperiode 2021 zwei separate Abrechnungen. Obwohl sie den Fehler meldete, wurden ihr Jahre später sogar Mahnungen geschickt …
Und plötzlich flatterten bei einer Kärntnerin gleich zwei Rechnungen für die Heizung herein – mit verschiedenen Kundennummern. Die Mieterin meldete den Fehler gleich an das Abrechnungsunternehmen, das ihr zusicherte, diesen Fehler umgehend zu beheben. Doch ein Jahr später dasselbe Spiel: zwei verschiedene Abrechnungen für ihre Wohnung, dieses Mal sogar mit einer Nachzahlungsaufforderung von mehr als 1000 Euro.
Als sie dann noch einige Mahnschreiben erhielt, wendete sich die verzweifelte Frau an die Arbeiterkammer. „Die Mieterin konnte nachweisen, dass sie sehr wohl monatliche Vorauszahlungsbeträge geleistet hatte“, erklärt AK-Konsumentenschützerin Claudia Prettner. „Wir deckten auf, dass diese einem anderen Kundenkonto und damit einer anderen Wohnung zugeordnet worden waren.“ Doch das Unternehmen blieb stur, es kam trotz mehrfacher Kontaktaufnahmen der AK zu keiner Lösung.
Statt Nachzahlung gibt‘s eine Rückzahlung
So blieb nur noch der Weg zum Gericht – erst dann zeigte das Unternehmen Einsicht, stornierte die ursprünglichen Rechnungen und erstellte eine neue Heizkostenabrechnung. „Laut den neuen Berechnungen steht der betroffenen Mieterin sogar eine Rückzahlung in Höhe von knapp 800 Euro zu“, so Prettner. Die schwierige Wirtschaftssituation führt derzeit überhaupt dazu, dass die Arbeiterkammer immer öfter kontaktiert wird.
„Die steigende Anzahl an Anfragen im Wohn- und Mietrecht zeigt, dass die Menschen unsere Unterstützung dringend brauchen“, erklärt AK-Präsident Günther Goach. „Wir lassen nicht zu, dass Mieterinnen und Mietern unberechtigterweise Geld aus der Tasche gezogen wird!“
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