Spuren belasten ihn

War Pensionist (68) fit genug für Banküberfall?

Tirol
19.02.2025 16:19

Ein Pensionist (68) stritt beim Prozess am Mittwoch vehement ab, eine Bank in der Innsbrucker Reichenau überfallen zu haben. DNA-Spuren belasten ihn, doch wäre er nach einer Meniskusverletzung überhaupt zur Tat fähig gewesen? Einiges ist hier noch zu klären!

Der Fall schien klar zu sein – doch beim Prozess am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht warfen der Angeklagte (68) und sein Verteidiger einiges in die Waagschale, um die Unschuld zu betonen.

Fünfter Überfall in einer Serie
Der Reihe nach: Zum fünften Mal binnen weniger Monate kam es am 26. Juli des Vorjahres zu einem Banküberfall in Tirol. Der zunächst Unbekannte forderte auf Englisch „Money“ (Geld) und wirkte ruhig. Mit einem E-Scooter und 16.088 Euro als Beute verschwand er spurlos. Mit den anderen Taten im Rahmen der Serie dürfte er nach derzeitigem Stand nichts zu tun haben.

DNA-Treffer nach vier Wochen
Etwa vier Wochen später kam der „Lottosechser“ für die Ermittler, wie es sogar der Verteidiger einräumte. Denn in einer Schublade der Bank, wo sich der Täter selbst bediente, wurden trotz dessen Handschuhen DNA-Spuren sichergestellt. „Der Treffer in der Datenbank führte zum Angeklagten“, sagte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte beim Prozess, es gilt die Unschuldsvermutung. (Bild: Johanna Birbaumer)
Der Angeklagte beim Prozess, es gilt die Unschuldsvermutung.

Vorbestrafter Pensionist einst bei Überfall beteiligt
Das Ergebnis wies auf einen 22-fach vorbestraften Pensionisten hin, der rund 600 Meter von der Bank entfernt wohnt. Die jüngste Vorstrafe handelte er sich zwar vor langer Zeit (im Jahr 2001) ein, doch einst war er sogar Beteiligter bei einem Banküberfall. Bei der Hausdurchsuchung fanden sich Waffen samt Munition – trotz aufrechten Waffenverbotes.

Verteidiger: Nicht nur die DNA zählt
„Die DNA wird immer als Superbeweis dargestellt und es ist verlockend, sich nur darauf zu verlassen“, gab der Verteidiger zu bedenken. Und setzte zu einer Reihe von Gegenargumenten an: Sein Mandant sei wegen einer Miniskus-OP gar nicht fit genug für eine derartige Tat, auch sei auf einem Foto trotz Vermummung eine Kurzhaarfrisur statt der langen Mähne des Angeklagten zu erahnen.

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Im Gefängnis wird erzählt, dass hinter dem Überfall eine tschetschenische Bande steckt.

Der Angeklagte beim Prozess

Puzzlespiel mit etlichen Fragezeichen
Doch wie erklärt er sich die DNA-Spur? „Ich habe öfters Gewand, auch Handschuhe verschenkt“ – darunter könnte ja der Täter gewesen sein. Die DNA-Gutachterin entgegnete: „Die Spur hatte aber eine gute Qualität“ – es müsse eine direkte Übertragung von der Person in die Schublade gewesen sein. Andererseits gingen die Bankangestellten als Zeugen eher von einem jüngeren Täter aus. Ein Puzzlespiel mit etlichen Fragezeichen.

Beweisantrag zugelassen, daher vertagt
Der Verteidiger brachte ein Überwachungsvideo ins Spiel, bei dem der Täter erkennbar war, als er sich gerade vor der Bank maskierte. „Dabei geht die Person in die Knie, wippt dabei sogar und wirkt körperlich dynamisch“, erklärte der Anwalt. Außerdem sei der erwähnte Kurzhaarschnitt zu erahnen, sein Mandant trage die Haare aber immer lang. Dieser sei nach einer Miniskus-OP zudem gehandicapt gewesen. Laut seinem Beweisantrag soll das Video nun von einem Experten noch näher analysiert werden. In einem zweiten Schritt könnte ein medizinischer Gutachter zur Knieverletzung am Wort sein. Daher wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.

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