"Genugtuung"

CAS-Urteil zu UV-Bestrahlung von Blut freut Mayer

Sport
22.07.2013 19:41
Die UV-Bestrahlung von Blut war vor dem 1. Jänner 2011 keine verbotene Methode, wenn sie nicht zur Erhöhung des Sauerstofftransfers führte – diese Grundsatzentscheidung hat der Internationale Sportgerichtshof CAS am Montag gefällt. Das sorgt nicht zuletzt beim ehemaligen ÖSV-Trainer Walter Mayer für Genugtuung. "Es ist schön, das zu hören, für mich aber zu spät", sagte der 56-Jährige. Sein Abstieg war 2002 von der "Blutbeutel-Affäre" eingeleitet worden – auch dabei ging es um UV-Bestrahlung.

Mayer hatte nach seinen Angaben 2002 bei den Winterspielen in Salt Lake City eine solche Behandlung durchgeführt und war deshalb von der FIS ursprünglich lebenslang gesperrt worden. Juristisch wird Mayer, der im April wegen Dopingdelikten rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden war, aber wohl keine Schritte mehr einleiten.

"Wenn ich Geld hätte, wäre ich sofort dabei", sagte Mayer, der sich nach wie vor als Opfer eines "verlogenen" Systems und von übereifrigen Politikern sieht. "Jetzt hätte ich alle Trümpfe in der Hand. Ich bin aber ein rechtskräftig verurteilter Dopingdealer. Da braucht man sich keine Hoffnungen mehr zu machen."

Eigenen Angaben zufolge ist Mayer derzeit ohne Betreuerjob und "Pensionist mit Mindesteinkommen". Erst Anfang Juli war ein Engagement als Coach von Litauens Biathlon-Team gescheitert. "Da wurde massiver Druck auf den litauischen Verband ausgeübt", meinte der Salzburger.

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(Bild: KMM)



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