Gerichtsentscheid

Illegales islamisches Gebetszentrum gestoppt

Oberösterreich
20.02.2025 11:15

Bereits vergangenen September hatte der Trauner Bürgermeister Karl-Heinz Koll einem Kultur- und Sportverein die Nutzung eines Gebäudes untersagt, nachdem dieser die Räumlichkeiten als Gebetszentrum und nicht, wie genehmigt, als Büro genutzt hatte. Der Verein legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein, das nun entschied.

Nach Anrainerbeschwerden und behördlichen Überprüfungen untersagte Trauns VP-Stadtchef Karl-Heinz Koll dem Kultur- und Sportverein Dawa im vergangenen September die Nutzung des Gebäudes in der Leondingerstraße 12. Dieses war als Gebetszentrum und nicht, wie behördlich genehmigt, als Büro genutzt worden. Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde vonseiten des Vereins Dawa Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben – dieses gab aber der Stadtverwaltung und dem Bürgermeister recht. Somit konnte ein illegales islamisches Gebetszentrum gestoppt werden.

Beschwerden häuften sich
„Jeder soll und darf seine Religiosität in all ihren Facetten ausleben können, aber es muss im Rahmen von gesetzlichen Regeln passieren“, sagt Koll. In der Vergangenheit gab es immer wieder Anrainerbeschwerden bezüglich des Kulturzentrums Dawa, welches insgesamt 130 Mitglieder, größtenteils mit bosnischen Wurzeln, zählt. Es kam vor allem zu zahlreichen Unannehmlichkeiten für die dortigen Anrainer wie Lärmbelästigungen (Gebete früh am Morgen oder bis spät in die Nacht hinein) sowie starker Auto- und Personenverkehr. 

Nur fünf Prozent der Mitglieder aus der Umgebung
Das Landesverwaltungsgericht stellte fest, dass ein überregionaler Verein in einem Wohngebiet in Traun unzulässig ist (nur rund fünf Prozent der Mitglieder stammen aus dem unmittelbaren Nahbereich) und dass die Räumlichkeiten entgegen der Genehmigung als Gebetsräume und somit für kulturelle und religiöse Zwecke und nicht als Büros für dementsprechende Bürotätigkeiten genutzt wurden. Die Konsequenzen, die der Verein DAWA nun zu tragen hat, sind eine Untersagung von religiösen, kulturellen oder sportlichen Tätigkeiten.

„Freue mich über die Entscheidung“
„Ich freue mich über die Entscheidung des Gerichts. Es soll sich jeder frei, sicher und wohlfühlen in unserer Stadt, doch stets im Rahmen der Gesetze und mit Rücksicht auf die Mitmenschen. Bei Zweckentfremdung von Gebäuden entgegen behördlichen Genehmigungen und einer damit einhergehenden Belästigung der Anrainerinnen und Anrainer ist aber eine Grenze erreicht, die im Sinne eines guten und geregelten Zusammenlebens und Miteinander aller Traunerinnen und Trauner nicht hinnehmbar ist. Denn klare Regeln und gegenseitiger Respekt sind die Grundlage für unser gutes Miteinander in Traun“, betont der VP-Stadtchef.

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