Eine Vorarlbergerin (42) mit finanziellen Problemen wollte sich mit Internet-Betrügereien die Haushaltskasse aufbessern. Am Donnerstag musste sie sich dafür am Landesgericht Feldkirch verantworten.
In Begleitung ihres Ehemannes erscheint die Betrügerin im Verhandlungssaal. Die Angeklagte wirkt gefasst. Zu den ihr zur Last vorgelegten Vorwürfen, von November 2021 bis Februar 2022 zahlreiche Betrügereien begangen zu haben, bekennt sie sich vollumfänglich schuldig. Zudem räumt die Unterländerin ein, ihre Vermieterin im Zuge eines Streits am Hals gepackt und an die Wand gedrückt zu haben. „Meine Mandantin befand sich damals in einer Ausnahmesituation. Sie war gesundheitlich angeschlagen, litt unter Burnout, hatte Geldsorgen“, führt ihr Verteidiger ins Treffen.
Geräte angeboten, die sie gar nicht besaß
Konkret geht es um 13 Betrugsfälle und einen Gesamtschaden von 10.120 Euro, den die Angeklagte durch ihre kriminellen Machenschaften verursacht hat. So bot sie über willhaben.at und andere Internet-Plattformen Elektrogeräte zum Verkauf an, darunter Handys oder auch ein Laptop im Wert von 3000 Euro, die sie in Wahrheit gar nicht besaß. Ergo, die gutgläubigen Kunden überwiesen das Geld und schauten am Ende durch die Röhre. Die Betrogenen erstatteten Anzeige.
Die Nerven verloren
Während die Ermittlungen gegen die 42-Jährige laufen, kommt es zu einem weiteren Vorfall im Jänner 2023: Damals gerät sie mit ihrer Vermieterin in Streit, als diese ihr mitteilt, den monatlichen Zins zu erhöhen. „Als sie mir sagte, dass ich sonst eben mein Auto verkaufen müsse und mir daraufhin den Schlüssel wegnahm, packte ich meine Vermieterin am Hals und drückte sie gegen die Wand“, so die Angeklagte. Dann sei sie nach draußen gerannt und zusammengebrochen. Die Angeklagte landete schließlich im LKH Rankweil.
Einsicht und Reue
Wenngleich die Frau noch immer unter den Folgen ihres Burnouts leidet und Medikamente nehmen muss, ist ihr dennoch eine Teilzeitbeschäftigung möglich. „Ich werde alles zurückbezahlen“, verspricht sie der Richterin. Außerdem übergibt die Beschuldigte der Privatbeteiligtenvertreterin des Verletzungsopfers 1000 Euro Schmerzensgeld.
Die Richterin spricht die 42-Jährige schuldig im Sinne der Anklage und verhängt vier Monate Haft auf Bewährung. Den Betrugsopfern muss sie zudem das Geld zurückbezahlen. Ebenso ergeht der Beschluss auf Zahlung eines Verfallsbetrages in Höhe von 9000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.