Insgesamt 13 ÖBB-Fahrkartenautomaten hatte ein in Deutschland lebender Türke (34) beginnend mit Herbst vor allem in Tirol ins Visier genommen. Zum Teil mit Mittätern knackte er diese und erbeutete damit rund 9300 Euro. Nun saß der Mann in Innsbruck vor Gericht.
„Ich habe es getan“, gab der einschlägig vorbestrafte Angeklagte unumwunden zu. Auf die Idee, Ticketautomaten im benachbarten Österreich zu knacken und damit Geld zu erbeuten, sei der Mann einst in einer Bar in Deutschland gekommen, als er mit einem anderen Drogen genommen habe. Die Idee ist übrigens schon älter: In Vorarlberg wurde er wegen des gleichen Delikts bereits einmal zu 21 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Spielsucht und Geld für Drogen als Antrieb
Antriebsfeder für die nunmehr gegenständigen schweren Diebstähle seien notwendiges Geld für Drogen und seine Spielsucht gewesen, sagte der Angeklagte. Er seit bereits seit zehn Jahren spielsüchtig und konsumiere seit er 13 Jahre alt sei Drogen. „Zuletzt ist es immer mehr in Richtung Kokain gegangen“, erklärte er. Auch Gründe, warum die ÖBB und Österreich in seinen Fokus geriet, wusste er zu benennen: „In Deutschland gibt es solche Automaten nicht und ich habe mich gewissermaßen auf die in Österreich spezialisiert.“
Bei uns gibt es solche Automaten nicht.
Der Angeklagte vor Gericht
Stenge Strafe gefordert
In seinem Schlussplädoyer forderte der Staatsanwalt schließlich – auch als generalpräventiven Gründen – eine strenge Strafe. „Es handelt sich hier ganz klar um Kriminaltourismus und das brauchen wir in Österreich ganz sicher nicht“, sagte der öffentliche Ankläger.
Angeklagter nahm Urteil sofort an
Obwohl der Mann im Anschluss in seinen abschließenden Worten beteuerte, dass ihm „alles sehr leidtut“, folgte der Richter der angeregten Marschrichtung des Staatsanwaltes. „Ich halte 40 Monaten Haft für Schuld und Tat angemessen“, sagte er. „Sie lernen es nämlich offenbar nur mit Schmerz“, fügte er hinzu. Zudem muss der 34-Jährige den ÖBB den entstandenen Schaden von mehr als 56.000 Euro begleichen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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