Die Angeklagte hatte im Alkoholrausch ihren Freund geschlagen und dessen Suppe einfach mit Putzmittel versetzt. Am Donnerstag musste sie sich dafür vor dem Landesgericht in Feldkirch (Vorarlberg) verantworten. Am Ende kam sie noch glimpflich davon.
„Es tut mir leid, was passiert ist. Eigentlich bin ich sonst ganz lieb“, beteuert die 48-jährige Rumänin am Donnerstag vor dem Landesgericht Feldkirch. Dummerweise kann sich die in Graz wohnhafte Reinigungskraft nicht mehr an den Vorfall vom Juli letzten Jahres in Hohenems erinnern. Sagt sie zumindest. Verantwortlich für die Teilamnesie macht sie ihre Alkoholisierung an besagtem Abend. „Ich weiß nur, dass ich mit meiner Schwester telefonierte und später die Polizei rief“, behauptet die Angeklagte.
Schläge und wilde Drohungen
Ganz anders lautet die Version des 44-jährigen Opfers, auf dessen damalige Aussage bei der Polizei die Anklageschrift fußt. Laut Staatsanwalt Matthias Gufler hatte die Beschuldigte im Zuge eines Streits ihren Freund zunächst ins Gesicht geschlagen und ein Weinglas nach ihm geworfen. Als der Mann ins Schlafzimmer flüchtet, folgt sie ihm mit einer Flasche in der Hand und droht: „In der Flasche ist eine stark ätzende Flüssigkeit. Ich werde dich heute umbringen!“ Was den Tatbestand der Körperverletzung und der gefährlichen Drohung erfüllt.
In der Flasche ist eine stark ätzende Flüssigkeit. Ich werde dich heute umbringen.
Angeklagte drohte dem Opfer
Laut Aussage des Opfers soll die 48-Jährige außerdem eine Suppe mit einem Putzmittel versetzt haben. Der 44-Jährige hat glücklicherweise nicht von der Suppe gegessen. Was er seinem „guten Riecher“ verdankt: „Als ich den Kühlschrank aufmachte, habe ich das Putzmittel schon gerochen“, gibt er damals bei seiner polizeilichen Einvernahme an. Weshalb sich die Rumänin zusätzlich wegen versuchter Körperverletzung verantworten muss.
Richterin stimmt einer Diversion zu
Mittlerweile gehen die anderweitig Verheiratete und ihr Gspusi getrennte Wege. Ausgesöhnt haben sich die beiden trotzdem. Und so verzichtet das Opfer auf Schmerzensgeld. Weil sich die Rumänin geständig gezeigt hat und unbescholten ist, stimmt Staatsanwalt Matthias Gufler einer diversionellen Erledigung der Causa zu. Lediglich 200 Euro an Pauschalkosten muss die „Köchin aus Leidenschaft“ zahlen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.