Ein 31-jähriger Landwirt hatte bei Heuarbeiten in Kirchberg/Donau (OÖ) seinen 81-jährigen Nachbarn aus den Augen verloren, unabsichtlich zu Boden gestoßen und mit einem Traktor überrollt. Daher wurde er am Bezirksgericht Rohrbach wegen fahrlässiger Tötung verurteilt – das Urteil war dementsprechend mild.
Der fürchterliche Vorfall ereignete sich am 10. August des Vorjahres auf einer Wiese in Kirchberg ob der Donau: Ein 31-jähriger Landwirt war auf einer Wiese seines Nachbarn Josef G. (81) mit Heuarbeiten beschäftigt. Der Mühlviertler stand mit dem Traktor samt Ladewagen seines Vaters im Einsatz. Er lud das gemähte und von der Sonne getrocknete Gras damit auf. Der 81-Jährige wollte ihn dabei unterstützen, war aber lediglich zu Fuß und mit einem Holzrechen unterwegs.
Plötzlich nicht mehr zu sehen
Offenbar hatte der Landwirt den Pensionisten die meiste Zeit seitlich in seinem Blickfeld. Doch als er gegen 10.50 Uhr zur nächsten Heuzeile fuhr, sah er ihn plötzlich nicht mehr. Dann die schreckliche Entdeckung: Der 81-Jährige lag reglos in der Wiese.
Übersehen und zu Boden gestoßen
Wie später rekonstruiert werden konnte, dürfte er den Grundstücksbesitzer beim Rückwärtsfahren übersehen, zu Boden gestoßen und mit dem Ladewagen im Bereich der Brust überrollt haben. Der Lenker sprang entsetzt vom Traktor und schlug via Notruf Alarm.
Konnten nur mehr Tod feststellen
Rettungssanitäter und ein Notarzt trafen rasch vor Ort ein. Doch alle Bemühungen, Josef G. wiederzubeleben, scheiterten. Gegen 11.38 Uhr wurde schließlich offiziell sein Tod bestätigt. Die zur Unfallstelle beorderte Crew des ÖAMTC-Notarzthelikopters „Europa 3“ musste ohne einen Patienten den Rückflug antreten. Der Traktorlenker erlitt einen Schock, wurde genauso wie die Witwe (72) vom Kriseninterventionsteam betreut.
Etwaige diversionelle Voraussetzungen sind in diesem Fall gar nicht vorgelegen. Eine solche Regelung gibt es bei Todesfällen nur äußerst selten.
Walter Eichinger, Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichts Linz
Bild: Horst Einöder/Flashpictures
Keine Diversion
Für den 31-Jährigen hat der Unfall auch juristische Folgen: Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung. Kürzlich musste sich der Bauer im Bezirksgericht Rohrbach dafür verantworten, eine Diversion kam nicht infrage. „Grundsätzlich gibt es bei Todesfällen keine diversionelle Erledigung. Außer wenn die persönliche Betroffenheit naher Angehöriger eine so schwere psychische Belastung bedeutet, dass eine Bestrafung nicht zusätzlich geboten ist“, sagt Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz.
Geldstrafe
Mildernd für den 31-Jährigen waren sein Schuldeingeständnis, die Unbescholtenheit und weil dem Opfer ein teilweises Eigenverschulden angelastet wurde. Der Richter verurteilte den Traktorlenker schließlich zur Zahlung von 480 Euro (240 unbedingt). Er nahm die Geldstrafe sofort an – rechtskräftig.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.