Urteil jetzt bestätigt

33-Jährige schlitzte Ehemann im Schlaf Hals auf

Oberösterreich
20.02.2025 18:02

Der Schuldspruch wegen Mordversuchs gegen eine 33-Jährige, die versucht hat, ihren Ehemann zu töten und im Prozess in OÖ dann ihre damals 13-jährige Tochter der Tat bezichtigte, ist vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt worden.

Die Frau hat im Sommer 2022 im Bezirk Schärding ihrem Ehemann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, wie berichtet, beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf mit einem Messer oder einer Rasierklinge eine lange Schnittwunde am Hals zugefügt. „Zweifellos, um ihn verbluten zu lassen“, wie die Anklage festhielt. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.

Die 33-Jährige präsentierte immer wieder andere Versionen des Ablaufs der Tatnacht. Zuerst behauptete sie, ihr Mann habe sie attackiert und sie habe sich in Notwehr ein Teppichmesser gegriffen. Später stritt sie das ab und stellte in den Raum, dass es ihre zum Tatzeitpunkt nicht strafmündige Tochter gewesen sei.

Verurteilung im dritten Anlauf
Im September des Vorjahres wurde die Frau im Landesgericht Ried bei der dritten Auflage des Prozesses wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im ersten Rechtsgang hatten die Berufsrichter den Wahrspruch der Geschworenen, der nur auf schwere Körperverletzung gelautet hatte, ausgesetzt, im zweiten – 14 Jahre für Mordversuch – hob der OGH das Urteil auf, weil ein Zeuge nicht gehört worden war.

Ganz abgeschlossen ist die Causa aber immer noch nicht: Das Oberlandesgericht Linz muss noch über die Strafberufung der Frau entscheiden, also ob es bei den 15 Jahren bleibt oder die Strafe reduziert wird.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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