Aufgehoben wurde nun eine Parkstrafe für eine Lenkerin, die in einer Bushaltestelle am Semmering parkte. Man hätte sie trotz Behindertenausweis zur Kasse bitten wollen. Nun lenkte die Behörde aber ein und hob die Strafe wieder auf.
Kurz zur Vorgeschichte: Für einen zehnminütigen Halt in einer Busbucht am Semmering wurde eine Lenkerin gestraft – obwohl sie für die behinderte Tochter, die im Rollstuhl sitzt und blind ist, stoppte. Der dementsprechende Parkausweis lag dabei gut sichtbar im Wagen auf. Bald darauf flatterte eine Anonymverfügung über 30 Euro ins Haus und kurz später auch die Lenkererhebung, die dann schon 40 Euro ausmachte.
„Für mich als pflegende Mutter ist das viel Geld. Mein Einkommen erlaubt leider keine Extraausgaben“, sagt sie.
Frau B., Mutter einer behinderten Tochter.
“Krone“-Leser bot an, die Strafe zu übernehmen
Die erste gute Nachricht erhielt Frau B. dann gleich nach Erscheinen des „Krone“-Artikels. Ein Leser mit Herz bot an, die Parkstrafe für sie zu übernehmen. Die nächste positive Nachricht folgte ein paar Tage später: „Gestern wurden wir vom Leiter der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen angeschrieben und um neuerliche Zusendung der Unterlagen gebeten, man will den Fall nochmals prüfen. Meine Tochter und ich bedanken uns bei Ihnen von ganzem Herzen“, schrieb Frau B. per E-Mail an die „Krone“-Redaktion.
Bezirkshauptmannschaft hob die Strafe wieder auf
Und tatsächlich: Auch die „Krone“ erhielt von der BH Neunkirchen die Nachricht: „Nach Abschluss der Erhebungen konnte festgestellt werden, dass die Tochter von Frau B. Inhaberin eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung ist. Die Straßenverkehrsvorschriften erlauben bei Inhabern eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung das gegenständliche Verhalten.“
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