Bluttat in Pizzeria

Küchengehilfin stach Kollegen: Bedingte Haftstrafe

Salzburg
21.02.2025 16:59

Wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes musste sich eine Italienerin und vierfache Mutter (43) im Landesgericht Salzburg verantworten. Zu Prozessbeginn hatte sie noch von Notwehr gesprochen, und gemeint: „Ich wollte ihn nur kurz anstechen.“ Die Geschworenen erkannten aber keinen Mordversuch, sondern nur eine Körperverletzung. Es setzte eine reine Bewährungsstrafe.

Temperamentvoll erklärte sich die Angeklagte, eine Italienerin (43), bereits zu Prozessbeginn am Dienstag den Geschworenen im Salzburger Landesgericht. Den Vorwurf des versuchten Mordes bestritt sie vehement – sie selbst sah sich vielmehr als Opfer eines sexuellen Übergriffes und hätte sich mit einem Messer nur gewehrt: „Ich wollte ihn nur kurz anstechen.“ Doch die acht Zentimeter tiefe Stichwunde oberhalb des Herzens war für den Arbeitskollegen lebensgefährlich.

Arbeitskollegen feierten, bevor es eskalierte
Der blutige Vorfall hatte sich in der Nacht auf den 2. Juli 2024 ereignet. Die beiden Arbeitskollegen einer Pinzgauer Pizzeria hatten mit einem weiteren Kollegen an dem Abend gefeiert und getrunken. Warum es zu einem Streit kam, ist nicht ganz klar. Laut Anklägerin dürfte ein zerbrochenes Glas die Wut der Angeklagten geweckt haben. Zudem soll sie im Verhör unterschiedliche Versionen erzählt haben, sie soll auch den Arbeitskollegen gedroht haben, ihnen Vergewaltigungsvorwürfe zu machen. Weiters soll sie die beiden Arbeitskollegen, darunter eben auch das Opfer der Messerattacke, gedrängt haben, falsch auszusagen – nämlich in Richtung einer Selbstverletzung.

Die Angeklagte kannte das Opfer nur eine kurze Zeit – erst fünf Tage vor der Tat war sie für die Arbeitsstelle als Küchengehilfin in den Pinzgau gekommen. Seit dem Vorfall befindet sie sich in Untersuchungshaft. 

Freitagnachmittag durfte sie die Haft allerdings verlassen. Die Geschworenen am Salzburger Landesgericht entschieden nämlich gegen einen versuchten Mord und nahmen stattdessen eine schwere Körperverletzung an. Die bislang unbescholtene Angeklagte erhielt eine reine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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