Prozess in Feldkirch

Vergewaltigungsvorwurf nach wildem Trinkgelage

Vorarlberg
22.02.2025 18:55

Für einen 41-jährigen Spanier endete eine Partynacht mit Freunden mit einem schwerwiegenden Vergewaltigungsvorwurf und einem Prozess im Feldkircher Landesgericht.

Als der Angeklagte im Verhandlungssaal 108 des Landesgerichts Feldkirch Platz nimmt, wirkt er gefasst – trotz der Vorwürfe, eine Frau sexuell missbraucht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft Feldkirch soll der Mann einer in seiner Wohnung der schlafenden Betrunkenen zwei Finger in ihre Vagina eingeführt haben. Dies allerdings bestreitet der Anklagte vehement. Immerhin drohen dem Spanier im Falle eines Schuldspruchs bis zu zehn Jahre Haft.

Fakt ist, dass der Angeklagte zusammen mit seiner damaligen Freundin und einem befreundeten Paar aus Deutschland auf „Lokaltour“ war. Während des Abends im vergangenen Oktober hatten alle dem Alkohol ordentlich zugesprochen. Wieder zurück in der Wohnung des Erstangeklagten, soll sich die Deutsche mehrmals übergeben und anschließend im Gästezimmer schlafen gelegt haben. Während die anderen beiden, die Freundin des Angeklagten und der Freund der Deutschen, noch auf dem Balkon eine rauchten, soll der Beschuldigte die Gelegenheit genutzt und sich an der wehrlosen Schlafenden sexuell vergangen haben.

Im Prozess beteuert der Spanier den massiven Vorwurf. Lediglich ein paar Küsse gibt er zu. „Wir sind uns während der Lokaltour nähergekommen. Im ,Conrad Sohm’ gingen wir zusammen aufs Klo, küssten uns, kuschelten ein bisschen und machten Selfies“, behauptet der Spanier.

Auf Nachfrage von Richterin Franziska Klammer, weshalb das Opfer ihn zu Unrecht belasten sollte, antwortet er: „Vielleicht aus Rache. Sie hat Ähnliches schon in Deutschland von zwei ehemaligen Chefs behauptet.“ Vielleicht habe die Bekannte es auch nur bereut, ihn geküsst zu haben und nun ein schlechtes Gewissen gegenüber ihrem Freund, mutmaßt der Beschuldigte.

Denn obwohl das Opfer den sexuellen Übergriff des Spaniers auf sie wahrgenommen haben will, schwieg sie vorerst. Erst Wochen, nachdem die Deutsche und ihr Partner wieder in Deutschland waren, erstattete sie Anzeige. Der Prozess wurde vertagt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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