Betriebsräte und die Beschäftigten greifen sich auf den Kopf: Im Krankenhaus Bad Ischl ist der Job einer 40-Stunden Kraft auf zwei Tätigkeiten aufgeteilt. Die Mitarbeiterin wird doppelt verwaltet – was eine Reihe von Kuriositäten auslöst.
In Wahlkampfzeiten wird die Landespolitik nicht müde, zu betonen, dass endlich Schluss mit überbordender Bürokratie sein muss. Das beste Beispiel für einen wiehernden Amtsschimmel liefert allerdings die landeseigene Oberösterreichische Gesundheitsholding, in der die Politik die Richtung vorgibt.
Betroffen ist eine Mitarbeiterin des Salzkammergut-Klinikums in Bad Ischl. Einerseits ist sie als Abteilungshelferin angestellt und hat einen 20-Stunden-Vertrag. Andererseits werkt sie auch 20 Stunden als Sekretärin. Und jetzt wird es kompliziert: Weil beide Stellen im Gehaltsschema des Landes unterschiedlich bewertet sind, wird diese Mitarbeiterin doppelt verwaltet.
Am Morgen Sekretärin, am Abend Abteilungshelferin
In der Praxis stempelt die Beschäftigte jeden Tag in der Früh als Sekretärin ein, zu Mittag dann als solche wieder aus, um dann als Abteilungshelferin wieder einzustempeln. Als diese geht sie dann am Abend auch nach Hause, erfuhr die „Krone“ aus Betriebsratskreisen.
Dort ärgert man sich, dass es die Holding mit 16.000 Mitarbeitern und einer riesigen und professionellen Personalabteilung nicht schafft, einen Dienstvertrag unter Berücksichtigung beider Jobs zu erstellen. Dazu kommt, dass die betroffene Mitarbeiterin in ein und derselben Station arbeitet.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.