Ein 38-Jähriger fasste nach On-Off-Beziehung eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung und Nötigung der Ex-Freundin aus. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er freigesprochen.
Ein wahres Wechselbad der Gefühle durchlebten ein 38-Jähriger und seine Lebensgefährtin im Bezirk Bruck an der Leitha während ihrer konfliktreichen Liaison. Denn in der toxischen On-Off-Beziehung sei es gleich mehrfach zu häuslicher Gewalt gekommen – von einem Hämatom am Auge nach einem „Schuss“ mit der Fernbedienung, über Prellungen der rechten Hand bis zu Würgemalen am Hals. Kurz vor und nach der Geburt des gemeinsamen Kindes im Jahr 2021 soll es am schlimmsten gewesen sein. In diesem Zeitraum sei es auch zu den Vergewaltigungen gekommen.
Ich hatte schon immer das Gefühl, sie will mir etwas anhängen. Ich habe damit nichts zu tun. Sie hat mir das Gesicht zerkratzt.
Angeklagter vor Gericht in St. Pölten
Nun stand der gebürtige Wiener in St. Pölten vor Gericht. Und bekannte sich nicht schuldig. Vielmehr soll ein Streit um das Kontaktrecht für die gemeinsame Tochter Auslöser für die Anschuldigungen der Ex-Freundin gewesen sein. Von Eifersucht getrieben sei es dabei zu Tätlichkeiten ihrerseits gekommen.
Urteil nicht rechtskräftig
„Ich weiß nicht, woher die Rötungen kommen“, so der Angeklagte. Der 38-Jährige fasste wegen Nötigung und Körperverletzung fünf Monate Bewährungsstrafe samt 600 Euro Schmerzensgeld aus. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er freigesprochen.
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