EU-Klimaschutz

CO₂-Grenzabgabe: Viele Importeure ausgenommen

Außenpolitik
24.02.2025 14:25

Um die Abwanderung von europäischen Unternehmen zu verhindern bzw. die Industrie vor billigerer Konkurrenz zu schützen, will die EU ab 2026 eine Grenzabgabe für Importe von CO2-intensiven Produkten einheben. Doch die Masse der Importeure wird offenbar von der Abgabe befreit bleiben.

Die CO₂-Grenzzölle sollen ab 2026 europäische Firmen vor unfairem Wettbewerb aus Ländern schützen, die anders als Europa keine Klimaschutzabgaben verlangen. Die EU fordert von Unternehmen in der EU, die Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl oder Wasserstoff importieren, dass die CO₂-Emissionen in den Importen über die Abgabe ausgeglichen werden. Auch eine Verlagerung von Produktion ins außereuropäische Ausland soll so vermieden werden. Gezahlt werden die Abgaben über Emissionszertifikate, die die Importeure in Europa erwerben müssen.

Legierungsarbeiten in China  (Bild: AFP)
Legierungsarbeiten in China 

Abgabepflicht erst ab Einfuhren von mehr als 50 Tonnen pro Jahr
Brüssel will allerdings den Großteil der europäischen Unternehmen entlasten. Erfasst werden sollen dem Vernehmen nach nun von dem System nur Firmen, die mehr als 50 Tonnen pro Jahr importieren. 

Es wird erwartet, dass die Importeure von ihren Lieferanten aus China, Südamerika oder den USA entsprechend Preisnachlässe verlangen oder auf Produkte aus Europa ausweichen. Hier wird die Produktion ohnehin mit dem Kauf von CO₂-Verschmutzungsrechten belastet.

2030 kommt Ausweitung auf weitere Produkte
Während zunächst besonders CO₂-intensive Waren wie Zement oder Stahl belastet werden, wird der Kreis bis 2030 auf alle Industriewaren ausgedehnt. Die Importfirmen müssen allerdings schon jetzt Daten sammeln, an denen sich die Höhe der Abgabe auf die Produkte orientiert.

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