Wegen schweren Betrugs wurde ein 50-jähriger Frühpensionist am Montag am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Während seiner Urlaube in der Türkei, Bulgarien und Georgien kassierte er Ausgleichszahlungen und Pflegegeld von der PVA.
Am Krückstock gehend und mit schmerzverzerrter Miene nimmt der Angeklagte im Verhandlungssaal 108 Platz. Als Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser ihn mit den Vorwürfen konfrontiert, 13 Jahre lang von der Pensionsversicherungsanstalt zu Unrecht Ausgleichszahlungen und Pflegegeld in Höhe von 18.500 Euro kassiert zu haben, spielt er den Ahnungslosen und bekennt sich folglich für nicht schuldig.
Die Richterin versucht dem Frührentner mehrfach auf die Sprünge zu helfen: „Stimmt es, dass Sie sich zwischen August 2013 und November 2024 öfters im Ausland aufhielten und Urlaub machten, ohne dies der PVA mitzuteilen? Zudem haben Sie während dieser Zeit mehrmals Anträge auf Ausgleichszahlungen und Pflegegeld gestellt?“
Jede Menge Ausreden
Der Delinquent gibt sich erneut unwissend. Er könne ja kein Deutsch. Mal habe die Freundin seiner Tochter beim Ausfüllen des Formulars geholfen, mal wer anderer. Dass Auslandsaufenthalte, die 60 Tage im Jahr übersteigen, der PVA zu melden seien, habe ihm nie jemand gesagt. Das wertet die Richterin jedoch als reine Schutzbehauptung.
Der Sozialschmarotzer schämt sich auch nicht, seine monatelangen Urlaube in Serbien, der Türkei, Bulgarien und Georgien zu erwähnen. „Glauben Sie tatsächlich, dass der Staat Österreich für Ihren Urlaub aufkommen muss? Gilt das für mich auch in Ihrem Land?“, will die Frau Rat daraufhin vom Beschuldigten wissen. Eine Antwort bleibt er schuldig.
Fakt ist, dass der 50-Jährige während der Urlaube keinen Anspruch auf Pflegegeld und Ausgleichszahlungen gehabt hätte. Wegen schweren Betrugs fasst der bislang Unbescholtene eine viermonatige Bewährungsstrafe aus. Zudem muss er 1200 Euro Strafe zahlen.
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