„Ja, sie hat gebohrt!“

12-Jährige bei OP: Bald Entscheidung über Anklage

Steiermark
25.02.2025 15:04

Welche (aktive) Rolle hat die zwölfjährige Tochter einer Chirurgin im Vorjahr bei einer Schädel-Operation in Graz gespielt? Bald dürfte es eine Entscheidung geben, ob die Mutter und sechs weitere Personen angeklagt werden oder nicht: Das wichtigste Gutachten ist nun auch fertig, der Vorhabensbericht geht an die Oberstaatsanwaltschaft.

Am 13. Jänner 2024 schleuste eine Grazer Chirurgin ihre erst zwölf Jahre alte Tochter in einen Operationssaal ein. Dort wurde ein Notfallpatient, ein damals 33-jähriger Steirer nach einem Forstunfall, operiert. Dabei soll, so der Verdacht, auch das Mädchen Hand angelegt und sogar ein Loch in seinen Kopf gebohrt haben. 

Mehrere Versionen
Im Juni deckte die „Krone“ den Fall auf, kurz davor hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Drei Versionen, was tatsächlich geschehen sein soll, finden sich im Ermittlungsakt. Die erste Version, welche auch vom eigentlichen Operateur zumindest spitalsintern zugegeben wurde, mittlerweile aber geleugnet wird: „Ja, sie hat gebohrt!“ Die Chirurgin bestritt anfänglich gänzlich, dass ihre Tochter Hand angelegt hat.

Die aktuelle Version lautet, dass das Kind beim Bohrvorgang nur die Hand auf jene des Operateurs gehalten, er aber zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle gehabt habe.

Ermittlungen sind abgeschlossen
Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen. Ein beauftragter Sachverständiger hatte den Auftrag, den Schweregrad der durch das Setzen des letzten, relevanten Bohrlochs entstandenen Verletzungen zu beurteilen. Nachdem dieser nun auch ergänzende Fragen der Staatsanwältin beantwortet hat, liegt laut Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Bacher das vollständige neurochirurgische Gutachten nun vor.

Und auch der Vorhabensbericht, ob Anklage erhoben wird oder nicht, geht bereits an die Oberstaatsanwaltschaft. Mit einer baldigen Entscheidung ist zu rechnen. Ermittelt wird insgesamt gegen sieben Personen (drei Ärzte und vier Operationsgehilfen) wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung durch eine unsachgemäß durchgeführte Operation. 

Entlassung vor Gericht bekämpft
Die Ärztin hat übrigens ihre fristlose Entlassung durch die Spitalsgesellschaft Kages vor dem Arbeitsgericht bekämpft. Vor Kurzem gab es eine Einigung: Die Entlassung wurde in eine Kündigung umgewandelt, außerdem soll der Neurochirurgin ein Geldbetrag zugesprochen worden sein.

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