AK-SERVICE-TIPP

Karenz ist nicht gleich Kinderbetreuungsgeld

Steiermark
26.02.2025 05:59

Wie lange darf ich bei meinem Kind bleiben, ab wann habe ich Kündigungsschutz  – und ist auch ein Karenzwechsel mit meinem Partner möglich? Maria Susanne Feirer, Expertin für Frau, Beruf und Familie in der AK Steiermark, kennt die Antworten auf wichtige Fragen junger Eltern.

Als Karenz bezeichnet man die Freistellung von der Arbeitsleistung. Diese beginnt nach dem Beschäftigungsverbot und kann maximal bis zum 22. Lebensmonat des Kindes in Anspruch genommen werden.

Eine Karenzdauer bis zum 24. Lebensmonat ist nur dann möglich, wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate in Karenz geht, wobei der andere Elternteil seine Erwerbstätigkeit währenddessen auch wieder aufnehmen muss.

Beim erstmaligen Karenzwechsel der Eltern ist ein gemeinsames Karenzmonat möglich. Dadurch verkürzt sich die maximale Karenzdauer somit auf das 23. Lebensmonat des Kindes.

Kündigungsschutz ab Karenz-Meldung
Die Karenzdauer muss der Firmenleitung schriftlich bekannt gegeben werden. Der Kündigungsschutz beginnt ab der Meldung der Karenz.

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine Geldleistung während der Karenz. Dieses muss beim jeweiligen Sozialversicherungsträger beantragt werden. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig davon, ob sie vorher gearbeitet haben oder nicht, mit einer maximalen Bezugsdauer von bis zu 35 Monaten.

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gebührt die Geldleistung grundsätzlich bis zum 12. Lebensmonat des Kindes.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt