Am Samstag ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung seit genau einem Jahr in Kraft. Sie ermöglicht es, die Wagen von Rasern zu beschlagnahmen und sogar zu versteigern. Die „Krone“ zieht erste Niederösterreich-Bilanz.
Mit 229 statt der erlaubten 100 km/h auf der Südautobahn bei Vösendorf oder mit 183 km/h im Tempo-70-Bereich auf der B 17 in Wiener Neustadt: Im Vorjahr wurden einige besonders unbelehrbare Bleifüße auf Niederösterreichs Straßen geblitzt. Ihr Pech: Seit 1. März gilt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die ein härteres Vorgehen gegen extreme Raser ermöglicht.
Schon beim ersten Vergehen
Konkret heißt das: Wer im Ortsgebiet 60 km/h oder mehr als 70 km/h außerorts zu schnell ist, riskiert die behördlich Beschlagnahme und sogar die Versteigerung seines Autos. Wer gar 80 beziehungsweise 90 km/h zu schnell ist, der kann sich schon beim ersten derartigen Vergehen von seinem Fahrzeug verabschieden.
In NÖ ist das bislang fünfmal passiert. Ein Auto wurde bereits versteigert, vier weitere schon für verfallen erklärt. Sie kommen demnächst unter den Hammer. 70 Prozent des Erlöses fließen in den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest geht an den Straßenerhalter.
42 Fahrzeuge beschlagnahmt
Insgesamt wurden im ersten Jahr seit der Gültigkeit der StVO-Novelle auf den Straßen zwischen Enns und Leitha bislang 42 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Während der Großteil wieder an die Besitzer zurückging, wurden aber auch 24 Lenkverbote ausgesprochen – nämlich dann, wenn der Schnellfahrer nicht selbst der Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Papas Auto, Leasingfahrzeug
Das ist etwa dann der Fall, wenn der Raser mit Papas Auto erwischt wurde, er einen Leasingwagen besitzt oder es weitere Miteigentümer gibt. Dann wird der sichergestellte „Bolide“ zwar nicht zu Geld gemacht, der ertappte Verkehrssünder darf ihn aber nicht mehr lenken. Das Verbot wird im Führerscheinregister vermerkt. Zusätzlich verlieren die Betroffenen freilich auch ihren Führerschein.
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