Eine 41-jährige Bosnierin hatte am Bahnhof Dornbirn (Vorarlberg) auf eine Bekannte eingetreten und eingeschlagen. Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen. Nun musste sich die Frau vor Gericht verantworten.
Ich sage Ihnen, die Angeklagte ist gar nicht vernehmungsfähig. Die bringt keinen ganzen Satz heraus“, informiert der sichtlich genervte Pflichtverteidiger die Richterin noch vor Verhandlungsbeginn. Die Befürchtung des Juristen bestätigt sich, als die Rauschkugel in den Saal torkelt und auf der Anklagebank Platz nimmt.
Blutungen im Gehirn
Richterin Verena Wackerle ist sichtlich geschockt: „Es ist respektlos, sich rotzbesoffen vor den Richter zu setzen. Sowas habe ich wirklich noch nie erlebt!“, echauffiert sich die Frau Rat. Worauf die Angeklagte zu weinen beginnt: „Ja, Sie haben eh recht!“, schluchzt die Alkoholikerin. In einem solchen Zustand hatte die Bosnierin im Jänner eine Bekannte (38) am Bahnhof Dornbirn zusammengeschlagen und mit Fußtritten dermaßen malträtiert, dass das Opfer Einblutungen im Gehirn erlitt.
Als die Richterin die Bosnierin mit den brutalen Szenen auf der Überwachungskamera konfrontiert, zerfließt die Rabiate fast in Selbstmitleid. „Ich wollte das nicht. Wir kennen uns schon ewig und verstehen uns auch prima. Sie ist wie eine Tochter für mich“, lallt die Bosnierin.
Sache geht vor den Schöffensenat
Wackerle bleibt unbeirrt und richtet klare Worte an die Frau. „Wenn jemand wie Sie auf eine am Boden liegende Person zehnmal eintritt, der geht davon aus, dass das Opfer schwer verletzt wird.“ Aufgrund der Schwere der Tat entfällt die Zuständigkeit des Einzelrichters. So ergeht am Ende der Beschluss auf Verhandlung vor dem Schöffensenat. Da die Angeklagte bereits fünf Vorstrafen hat und zudem die Tat während offener Probezeit begangen hat, drohen ihr bis zu 15 Jahre Haft.
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