Samstag ist weltweit der Tag der Komplimente. Maria Radinger gibt hilfreiche Tipps für Benimmregeln: „Die Familie ist wichtig. Schon dort sollen die Kinder Komplimente sehen.“ Und: Was ist ein Kompliment, wann handelt es sich um Belästigung?
Wussten Sie, dass beim Lachen 300 Muskeln bewegt werden? Allein 17 sind es im Gesichtsbereich. Dazu gehört auch der Zygomaticus, der „Lachmuskel“. Beim Lachen betreibt unser Körper Hochleistungssport.
Und wann lacht man lieber, als wenn man ein Kompliment bekommt? Der Welttag der Komplimente wird am Samstag, 1. März, gefeiert, die legendäre Begrüßungsformel „G’schamster Diener“ wurde von Volksschauspieler Hans Moser in Österreich wieder populär gemacht.
Seit 2003 wird der Tag der Komplimente gefeiert, erfunden worden ist er in den Niederlanden: Mit liebevollen Gesten und Worten soll man Mitmenschen glücklich machen. Dieser positive Tag soll einfach die menschlichen Grundbedürfnisse nach Anerkennung und Wertschätzung stillen.
Mit guten Manieren geht alles besser. Guter Stil bedeutet, die Regeln des respektvollen Umgangs miteinander zu kennen.
Maria Radinger, Unternehmensberaterin
Laut Definition ist ein Kompliment eine wohlwollende und freundliche Äußerung. Ein Kompliment steckt nämlich voller positiver Gefühle. Es zaubert dem Gegenüber ein Lächeln ins Gesicht und macht sowohl den „Aussprechenden“ als auch den „Empfangenden“ glücklich – Lob tut unserer Seele einfach gut.
Komplimente gelten für Männer und Frauen
„Komplimente sollten geschlechterübergreifend angebracht werden“, sagt die Villacher Unternehmensberaterin Maria Radinger, die in Kärnten seit 20 Jahren Kurse zum guten Benehmen anbietet. „Es kommt ganz darauf an, was man aus der eigenen Familie kennt. Wie gehen die Eltern mit Komplimenten um? Wenn Kinder gutes Benehmen regelmäßig sehen, ist das perfekt. Sonst müssen sie das oft später im Leben erlernen.“
„Das Türe aufhalten ist etwa eine tolle Geste, auch bei der Garderobe gibt es Regeln.“ Reicht man seiner Begleitung den Mantel nur oder soll man ihr auch reinhelfen? Radinger: „Da muss man auf die Körpersprache achten. Schaut dich die Begleitung an, reicht meist das Aushändigen des Mantels, dreht sie sich auch um, soll man ihr meist reinhelfen.“
Aber: Gutes Benehmen und Komplimente bitte auch ohne Hintergedanken! „Nicht nur beim Flirten soll im Leben die Türe aufgehalten werden, sondern generell!“, empfiehlt Radinger.
Wie reagiert man am besten auf Komplimente?
Die richtige Antwort auf ein Kompliment ist schlicht: Danke. „Gegenüber Männern ist meist nichts zu erklären, sondern einfach das Kompliment zu akzeptieren. Frauen hingegen wollen bei Höflichkeiten zu Taschen oder Kleidern oft mehr Details wissen.“ Und: Der feine Unterschied zwischen Duzen und Siezen ist wichtig. „Die Höflichkeitsansprache bedeutet Respekt, was oft angebracht ist.“
Höflichkeit ist immer „in“ – und, so Radinger, generell sollte man auf ein gepflegtes Aussehen achten, auch das gehöre zum guten Benehmen. Bei Bartträgern ist die Pflege der Gesichtshaare angesagt, damit der Bart nicht formlos vor sich hin wächst. Und ein strahlendes Lächeln kann ansteckend wirken: „Es beginnt in der Schule, geht über Sport und Vereine weiter und endet nicht in der Arbeit“, so Radinger. „Nette Gesten soll man nicht nur am Tag der Komplimente machen, sondern das ganze Jahr durch.“
Wer freut sich nicht über ein nett gemeintes Kompliment? Doch schnell können solche Gesten auch ins Negative umschlagen: „Sind Komplimente ausschließlich auf Äußerlichkeiten oder Körperliches bezogen, bestehen aus unangebrachten Vergleichen oder zweideutigen Bemerkungen werden Grenzen überschritten“, klärt Michaela Eigner-Pichler auf, die in der Arbeiterkammer Kärnten das Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“ leitet.
Auch wenn die Komplimente nett gemeint sind, kann der Tatbestand der Belästigung erfüllt sein. Im Zweifel sollte man es einfach sein lassen!
Michaela Eigner-Pichler, Referatsleiterin „Beruf, Familie und Gleichstellung“ der AK Kärnten
Speziell in der Arbeitswelt und in einem professionellen Umfeld sollten Komplimente auf Arbeitsleistung bezogen sowie sachlich und neutral sein: „Insbesondere wenn ein ober- bzw. untergeordnetes Verhältnis vorliegt.“ Sobald eine Aussage geschlechtsbezogen ist, ist der Tatbestand der Belästigung bereits erfüllt: „Auch wenn die Person es nett gemeint hat“, so Eigner-Pichler.
Sie warnt: „Wer sich nicht sicher ist, ob ein Kompliment grenzüberschreitend ist, sollte es im Zweifel einfach lassen.“ Denn auch ohne „böse Absicht“ kann sich das Gegenüber belästigt fühlen. Anders als bei Mobbing reicht ein Anlassfall von Belästigung bereits aus, um rechtlich dagegen vorzugehen: „Übrigens ist es laut einem OGH-Urteil auch nicht notwendig, dass die belästigte Person ihre Ablehnung klar zum Ausdruck bringt, damit es sich um eine Verfehlung handelt“, informiert die Expertin.
Oft seien Betroffene in dem Moment derart perplex oder befinden sich in einem Machtverhältnis, dass sie im Moment nicht reagieren können. Wer Komplimente respektvoll und professionell formuliert, hat aber nichts zu befürchten.
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