Neue Berechnung zeigt:

Ausgabenbremse halbiert Schulden in 20 Jahren

Wirtschaft
27.02.2025 09:00

Ohne Reformen explodieren Österreichs Schulden bis 2060 von derzeit 80 auf über 130 Prozent der Wirtschaftsleistung. In einigen Ländern wie der Schweiz haben Regierungen bereits gegengelenkt. Eine Analyse zeigt: Eine „Ausgabenbremse“ würde die Schuldenquote bis 2050 auf 40 Prozent des BIP drastisch senken.

Politisch ist die Schuldenbremse im Verfassungsrang gerade ein heißes Thema in der Bundesrepublik Deutschland. Die Maßnahme könnte bald abgeschwächt oder gestrichen werden. Gar nicht an eine Abschaffung denkt hingegen die Schweiz, die seit bereits 20 Jahren auf eine Ausgabenbremse setzt. Das einfache Prinzip lautet: Die Ausgaben dürfen nicht höher sein als die erwarteten Einnahmen, de facto eine Grundlage verantwortungsvollen Wirtschaftens.

Schweiz als Vorbild bei Budgetdisziplin
Die Schweiz reagierte bei der Einführung auf die in den 1990er-Jahren stark gestiegene Staatsverschuldung – mit Erfolg. Nach über 60 Prozent bei der Einführung reduzierten sich die Schulden auf nur noch 40 Prozent der Wirtschaftsleistung, etwa die Hälfte des österreichischen Werts. „Die Schweiz wäre ein gutes Vorbild. Doch, geht Österreich keine Reformen an, wird sich der Abstand zur Schweiz sogar noch vergrößern“, warnt Agenda-Austria-Ökonom Dénes Kucsera.

Eine Analyse des wirtschaftsliberalen Thinktanks zeigt: Entwickelt sich die Ausgabendynamik wie erwartet weiter und Österreich erwirtschaftet nach und nach weiter hohe Defizite, dann stehen Österreich griechische Verhältnisse bevor. 2060 würde die Schuldenquote dann bei 134 Prozent liegen, schon in rund 20 Jahren wäre die 100-Prozent-Marke erreicht.

(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)

Höheres Pensionsantrittsalter würde Situation klar entschärfen
Doch es gibt Auswege aus dieser „Schuldenfalle“, die Politik kann das Problem entschärfen. Dazu hat die Agenda Austria zwei Szenarien berechnet. So könnte die Politik das Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung koppeln, wie das bereits in einem Viertel der westlichen Industriestaaten der Fall ist. Die Staatsverschuldung würde dann anstatt auf 130 Prozent „nur“ auf 100 Prozent des BIP ansteigen. Dann ist aber das Problem noch immer nicht „gelöst“, denn die Staatsschulden steigen ja noch immer gemessen am BIP.

Eine zweite Berechnung zeigt jedoch: Kommt eine Ausgabenbremse, gehen die Schulden drastisch nach unten. 2060 hätte man dann, statt im schlechtesten Fall 130 Prozent, nur noch eine Schuldenquote von 27 Prozent – angenommen, der Staat hat von nun an Jahr für Jahr ein ausgeglichenes Budget. So würde sich der Staat über die Inflation Jahr für Jahr automatisch entschulden. Denn steigt das BIP – die Basis für die Schuldenquote – und bleiben zugleich die Schulden in absoluten Zahlen gleich, dann sinkt die Quote.

Doch eine solche Schuldenbremse hat nicht nur Befürworter. Einige Ökonomen kritisieren, dass sich der Staat so „künstlich“ bei Zukunftsinvestitionen, etwa in Klimaschutz oder Bildung, einschränkt. Agenda-Experte Kucsera entgegnet diesem Argument: „Wenn ich in einem Sektor mehr Geld brauche, muss ich eben in einem anderen mehr einsparen. Maßnahmen brauchen eine Gegenfinanzierung.“

Andere Experten kritisieren hingegen grundsätzlich, sich als Politik so sehr an die Schuldenquote zu „klammern“. Länder wie Japan oder die USA würden zeigen, dass selbst mit einer weit höheren Verschuldung von klar über 100 Prozent des BIP, ebenfalls Wohlstand möglich sei. Zudem sind in absoluten Krisenzeiten (Pandemie, Krieg, etc.) wohl andere Rezepte nötig, damit der Staat mit seinen Ausgaben handlungsfähig bleibt. In der Vergangenheit gab es etwa in Deutschland schon rechtliche Probleme damit und so manche „Tricksereien“. 

Österreichs Schuldenbremse ist „totes Recht“
Auch Fiskalrats-Chef Christoph Badelt ist nicht vollends überzeugt von der Idee. „Politiker sollten schon in der Verantwortung bleiben“, meint der oberste Budgetwächter. Zudem weist er darauf hin, dass Österreich bereits eine Schuldenbremse hat, die allerdings bei jedem Budget mit einem Begleitgesetz außer Kraft gesetzt wird – eine typische „österreichische Lösung“... 

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