„Es tut uns leid“

„Kriminaltouristen“ fassten für Einbrüche Haft aus

Oberösterreich
26.02.2025 13:32

Fast wie „Chorknaben“ gaben sich fünf Männer aus dem Kosovo und Nordmazedonien vor dem Richter am Landesgericht Wels. Ihnen wurde gewerbsmäßiger schwerer Diebstahl vorgeworfen, der Beutewert betrug über 200.000 Euro. Die Bande hatte es auf die Geldausgabeautomaten in Glücksspielbetrieben abgesehen.

Mit hängenden Köpfen saßen die fünf Beschuldigten am Mittwoch vor dem Richter am Landesgericht Wels. Die Vorwürfe der Staatsanwältin sind schwer: Von Anfang September bis Anfang Oktober des Vorjahres sollen die Männer insgesamt fünfmal in Filialen mit Wett- und Glücksspielangebot eingedrungen sein, dort die Geldausgabeautomaten geknackt haben. „Sie sind wie Kriminaltouristen nur zu diesem Zweck ins Bundesgebiet eingedrungen.“

Hoher Beutewert
Dabei gingen sie brachial vor, benützten unter anderem einen Akkuspreizer und verursachten hohen Sachschaden. Der Wert der Beute war ebenfalls beachtlich, über 200.000 Euro ließen die Angeklagten mitgehen. Der Strafrahmen des ihnen zu Last gelegten schweren Einbruchsdiebstahl betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Angeklagte gaben sich wortkarg
Vor dem Kadi gaben sie sich sowohl geläutert als auch wortkarg. Alle fünf wollten sich zu den Vorwürfen nicht mehr äußern, meinten lediglich fast wie im Chor, dass es ihnen leidtue und sie sich entschuldigen möchten. Dem hatten auch die fünf Anwälte kaum mehr etwas hinzuzufügen.

Urteil nicht rechtskräftig
So konnten sich Richter und Schöffen schon nach einer knappen Stunde zur Beratung zurückziehen, um kurz darauf folgendes, nicht rechtskräftiges Urteil zu verkünden: Der zweimal vorbestrafte Ersttäter fasste 2,5 Jahre aus, der ebenfalls vorbestrafte Zweittäter 20 Monate. Die anderen Angeklagten waren bisher unbescholten, sie wurden mit 18 Monaten Haft bestraft.

Schadensansprüche anerkannt
Die geschädigten Unternehmen hatten sich mit Schadensansprüchen in Höhe von insgesamt rund 225.000 Euro angeschlossen, diese wurden anerkannt. Mildernd bei der Urteilsfindung wurden die Geständnisse gewertet, erschwerend unter anderem die Vorstrafen bzw. der hohe Schaden.

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