Über Arbeitsmangel muss sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht beschweren: Im Vorjahr hat sie 1000 Verfahren abgeschlossen. Gleichzeitig kamen 960 neue hinzu, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Die Anzahl der Verfahren mit mehr als 3 Jahren Verfahrensdauer konnte um ein Drittel gesenkt werden. Dabei machen es die Verfahrensbeteiligten etwa im Fall Signa der WKStA nicht immer leicht, wie Oberstaatsanwalt Martin Ortner erklärte.
Aktuell 77 Großverfahren
Derzeit verfolgt die WKStA 77 und damit zwei Drittel aller Großverfahren in Österreich. Es handelt sich dabei um Verfahren mit zwei- bis dreistelligem Millionenschaden oder tausenden Geschädigten und damit enormem Ermittlungs-, Management- und Administrationsaufwand, wie Wolfgang Handler, Stellvertreter der WKStA-Leitung ausführte.
Dazu stehen der Behörde 47 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 10 Wirtschaftsexperten und 15 IT-Experten zur Verfügung. Über die Ressourcen der Behörde sowie die kolportierte Rolle eines Bundesanwalts wollte sich Ilse-Maria Vrabl-Sanda, Leiterin der WKStA, nicht äußern. „So etwas werde ich einer Regierung sicher nicht über die Medien mitteilen“, merkte sie an.
Beteiligte verzögern oft Ermittlungen
Neben den üblichen Verfahrensschritten bei der Ermittlung – etwa: welche Dokumente dürfen verwendet werden, welche Berichte sind zu erstellen – ist es vor allem der Aufwand der Aktenadministration, der Verfahren in die Länge ziehen kann und eben im Fall der Signa-Pleite in die Länge zieht. Gerade bei der Akteneinsicht müssen alle Eingaben von Staatsanwälten geprüft und die entsprechenden Akten übermittelt werden.
Wobei jeder Antrag auf Akteneinsicht bzw. jede Beschwerde gegen eine Ablehnung neuerlich von Staatsanwälten geprüft und gegebenenfalls an das Gericht weitergeleitet werden muss. Auch gegen eine richterliche Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden, bis die Angelegenheit letztlich beim Oberlandesgericht landet. Allerdings kann jederzeit wieder Akteneinsicht beantragt werden, womit der Verfahrensablauf von vorne beginnt.
Aktuell sind rund 200 Ermittlungsverfahren anhängig. Rund 72 Prozent davon entfallen auf reine Wirtschaftsstrafsachen, etwa ein Fünftel (21 Prozent) auf Wirtschafts- und Korruptionsdelikte und in etwa 7 Prozent der Fälle handelt es sich um reine Korruption.
Neue Online-Betrügereien
Zwar ist die Gesamtzahl der Cybercrime-Verfahren vor Gericht gesunken, aber dafür ist die Zahl der neuen Verfahren in diesem Bereich um rund ein Viertel gestiegen. Bei rund der Hälfte aller neuen WKStA-Großverfahren handelt es sich um Cybercrime-Verfahren. Zu diesen Verfahren zählen etwa das Betrugsverfahren rund um die Kryptowährung EXW, der Versuch, als vermeintlicher Sohn oder Tochter über WhatsApp oder SMS Geldüberweisungen zu ergaunern oder der Online-Betrug mit „Juicy Fields“: Dabei ging es um angebliche Investitionen in Cannabis-Pflanzen, die eine hohe Rendite versprachen.
Hinzu kommen Massenbetrugsphänomene: Anrufer geben sich als Polizisten aus und versuchen mit allerlei Begründungen, an Geld oder Wertgegenstände der Opfer zu kommen. Aber auch falsche Staatsanwälte bzw. falsche Richter versuchen ihr Glück: Die Tochter oder der Sohn des Opfers habe einen Unfall mit Todesfolge verursacht. Man müsse eine Kaution hinterlegen, um dem Kind das Gefängnis zu ersparen.
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