Die drei jungen – längst vorbestraften – Täter begingen nach nur sehr kurzer Zeit in Untersuchungshaft abermals zahlreiche folgenschwere Delikte. Im März findet nun im Landesgericht Linz der Prozess gegen die Gang statt.
Die Liste ihrer Vergehen ist ziemlich lang. Über 130 Verbrechen – begangen in halb Österreich – wirft die Staatsanwaltschaft Linz einer Bande vor.
Ein Syrer, ein Österreicher (beide 21) und ein 15-jähriger Tschetschene – sie alle sind längst wegen Vermögensdelikten vorbestraft – sollen innerhalb von nur zwei Monaten, im April und Mai 2024, in zahlreiche Autos und Geschäfte eingebrochen sein oder Handtaschen gestohlen und dabei Kredit- und Bankomatkarten erbeutet haben. Mit denen sie dann immer um Beträge unter 50 Euro – wofür keine Codeeingabe nötig ist – in Spielsalons „gegambelt“ hätten oder auf Einkaufstouren gegangen wären.
Und dann fanden sie ein neues kriminelles Betätigungsfeld
Die Täter waren deshalb im Juni 2024 in U-Haft gekommen, allerdings schon nach 44 Tagen frei gelassen worden.
In der Folge hatten sie sich auf ein neues kriminelles Betätigungsfeld spezialisiert: unter Vorweisung eines einem Niederösterreicher entwendeten Führerscheins auf einer Internetplattform – freilich nicht in ihrem Besitz befindliche – Autos zu Schnäppchenpreisen angeboten. Und von potenziellen Kunden Vorauszahlungen für die Fahrzeuge verlangt. Auf Konten, die sie ganz einfach bei einer heimischen Bank anlegen und, nach Eingang mehrerer Überweisungen und anschließender Abhebungen, wieder schließen durften.
Es dauerte Wochen, bis Polizeibeamte aus fast allen Bundesländern die Anzeigen dutzender Opfer besagter Gang zuordnen konnten. In der Zwischenzeit erlebte jener 50-Jährige, mit dessen Dokument die Betrügereien begangen worden waren, einen regelrechten Albtraum.
Trotz ihrer neuen Verbrechen blieben die Täter seltsamerweise auch weiterhin auf freiem Fuß.
Philipp Springer, der Anwalt eines Opfers
Bild: Klemens Groh
Geschädigte forschten den „falschen Täter“ aus
Geschädigte fanden seine Telefonnummer heraus, riefen ihn an, beschimpften ihn; einmal stand sogar ein Mann vor seiner Wohnungstüre und forderte Geld von ihm zurück ...
„Trotz dieser Fakten“, so Philipp Springer, der Anwalt eines Opfers: „Blieb die Bande seltsamerweise weiterhin auf freiem Fuß.“ Und: Ihre Internet-Betrügereien wurden letztlich nicht angeklagt. Weil ihre „alten“ Verbrechen schwerer wiegen und die neuen ihre Strafen nicht erhöhen würden.
Der Prozess gegen die drei Täter ist für den 20. März geplant. Ob sie bei der Verhandlung erscheinen werden, scheint ungewiss. Bei Verurteilungen drohen den zwei 21-Jährigen bis zu fünf Jahre und dem 15-Jährigen zweieinhalb Jahre Gefängnis.
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