Ein 19-jähriges Todesopfer und sechs Monate „scharfer“ Arrest. Ein 47-jähriger Alko-Geisterfahrer soll – noch nicht rechtskräftig – in Haft. Doch alles spricht juristisch dafür, dass dem Oberösterreicher die Zelle erspart bleibt. Bundesweit wird durch diese Praxis ein ganzes Gefängnis eingespart.
„Noch bin ich nicht gekündigt“ – wenn das so bleibt, dann hat der Alko-Geisterfahrer, der bei Vorchdorf für den Tod eines 19-Jährigen verantwortlich ist, die besten Chancen, dass er trotz 18 Monaten Haftstrafe keinen Tag in die Zelle muss. Denn die Welser Richterin sprach beim noch nicht rechtskräftigen Urteil zwei Drittel auf Bewährung aus, somit bleiben sechs Monate „scharf“ übrig. Damit sind zwei Kriterien für die Fußfessel – Job und weniger als ein Jahr Haftstrafe – gegeben.
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