Wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung musste sich am Dienstag ein 35-jähriger Afghane am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Mann zeigte sich geständig – und kam mit einer milden Strafe davon.
„Ich habe das für meine Familie gemacht, weil ich unbedingt möchte, dass sie nach Österreich kommen kann“, bekennt sich der 35-jährige Afghane zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen schuldig. Es ist seine zweite Ehe. Mit der Frau hat er zwei Kinder, mit einem dritten ist sie schwanger. Doch an eine Familienzusammenführung ist nicht zu denken. Denn der mittlerweile in Vorarlberg wohnhafte und als Staplerfahrer tätige Mann gilt nach wie vor als subsidiär schutzberechtigt. Das bedeutet auch, dass für die Verlängerung seines Aufenthaltstitels ein abgeschlossener Deutschkurs Voraussetzung ist. Das Sprachdiplom – in seinem Fall B1 – muss wiederum der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden. Erst dann kann über die österreichische Integrationsbehörde ein Zuzug der Familie in Betracht gezogen werden.
Mangelnde Deutschkenntnisse
Nun stand der Afghane vor dem Problem, auch nach 13 Jahren Aufenthalt in Österreich kaum Deutsch zu sprechen. Eine Sprachprüfung zu bestehen, schien daher undenkbar. In Wien wandte sich der 35-Jährige schließlich an einen recht umtriebigen Pakistani, der gegen entsprechende Bezahlung bereits für andere Asylwerber zu den jeweiligen Prüfungen angetreten war. Dazu fälschte der Kriminelle zunächst den Flüchtlingsausweis. Auch bei den Sprachdiplomen selbst legte er fallweise Hand an, indem er diese inhaltlich verfälschte. Das ganze Ausmaß der betrügerischen Machenschaften des mittlerweile abgesondert verfolgten Pakistani flog im Zuge einer Hausdurchsuchung in Wien auf. Auf seinem Laptop fanden sich zudem unzählige Daten von Flüchtlingen, für die der Betrüger Urkunden gefälscht hatte.
„Schließen Sie endlich diesen Sprachkurs positiv ab“
Im Prozess am LG Feldkirch zeigt sich der 35-jährige Angeklagte reumütig. „Was ich getan habe, tut mir sehr leid. Aber ich habe meine erste Frau und meinen Sohn bei einem Bombenanschlag in Afghanistan verloren und möchte einfach, dass meine jetzige Familie bald bei mir sein kann.“ Weil der Mann unbescholten ist, endet der Schuldspruch mit einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Schlusswort von Richterin Lisa-Sophia Huter: „Dann schauen Sie zu, dass Sie endlich diesen Sprachkurs positiv abschließen. Denn auf die Art, wie Sie sich das gedacht haben, geht das im Staate Österreich nicht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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