Die Anklagebank ist ihm nicht fremd: Zehn (!) Vorstrafen hat jener Innviertler auf dem Kerbholz, der sich am Donnerstag, am Landesgericht Ried, wieder einmal wegen Wiederbetätigung verantworten muss. Er hatte NS-Devotionalien für ein „Museum“ gehortet, bei einer Razzia tauchte außerdem Falschgeld auf.
Die Anklagebank ist ihm nicht fremd: Zehn (!) Vorstrafen hat jener Innviertler auf dem Kerbholz, der sich am Donnerstag, am Landesgericht Ried, wieder einmal wegen Wiederbetätigung verantworten muss. Der 59-jährige Eggelsberger hatte in seiner Hauseinfahrt das verbotene Neonazi-Symbol „Schwarze Sonne“ gepflastert – mit vier Meter Durchmesser.
Exponate für „Museum“
Bei einer Hausdurchsuchung waren bei ihm unzählige NS-Devotionalien aufgetaucht, darunter „verzierte“ Dolche und Nadeln, Büsten von Adolf Hitler, „Hitler-Wein“ und „Hitler-Grappa“, NS-Uniformjacken und Reichsadler. Außerdem automatische und Signalwaffen, Sprengkörper mit Reichsadlern und Hakenkreuzen und Kisten voller Signalpatronen aus der NS-Zeit. All diese Gegenstände wollte er in einem „NS-Museum“ in Zwettl (Niederösterreich) stolz zur Schau stellen.
Justiz kennt ihn gut
Auch abseits des ewiggestrigen Gedankenguts ist der 59-Jährige kein unbeschriebenes Blatt: Er war wegen Vorbereitung zum Kokain-Handel zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem waren zwei Scheine Falschgeld bei der Razzia zum Vorschein gekommen, wodurch sich der Innviertler einen weiteren Anklagepunkt einhandelte. Bordelle soll er auch betrieben haben, was er aber vor Gericht bestritt. Vor Gericht musste er auch geradestehen, weil er eine Vielzahl von Bildern und Videos mit NS-Inhalten verschickt haben soll.
Unzählige Waffen und Drogen
Die Anklage stützt sich auf Beweise aus zahlreichen Hausdurchsuchungen in der Rockerszene im Juni 2023. Damals war auch der 59-Jährige verhaftet worden, weil sowohl in seinem Haus als auch am Anwesen seiner Eltern hunderte Waffen und Drogen gefunden worden waren. Wegen des Suchtgifts war er bereits zu zwei Jahren verurteilt worden, nun wird wohl noch einiges dazukommen.
Angeklagter blieb stumm
Der Angeklagte selbst äußerte sich im Prozess kaum, meinte nur, dass er nicht der Neonazi-Szene zuzurechnen sei. Sein Anwalt Lorenz Kirschner gab zu großen Teilen dem verstorbenen Vater die Schuld. Er pochte auf ein Foto, welches den Vater beim Pflastern des Symbols zeigte, während der Vorbestrafte „nur“ daneben stand. Richter und sechs der acht Schöffen folgten dieser Argumentation nicht.
Insgesamt vier Jahre Haft
Am Ende wurde der 59-Jährige vom Falschgeld-Vorwurf freigesprochen, für die Sonne, die Devotionalien und die Nachrichten fasste der Landwirt weitere zwei Jahre Zusatzhaft aus, nicht rechtskräftig.
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