Vor Augen des Sohns

Angeklagter verprügelte seine „Ex“ im Rollstuhl

Vorarlberg
28.02.2025 06:13

Wegen fortgesetzter Gewalt gegen seine damalige Lebensgefährtin musste sich ein 30-jähriger Vorarlberger am Landesgericht Feldkirch verantworten. Besonders schlimm: Der 15-jährige Sohn des Angeklagten musste die Taten teils mit ansehen.

Fast fünf Jahre waren der Bauarbeiter und die zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesene Frau ein Paar. 2020 lernten sich die beiden kennen. Obwohl die Beziehung von Anfang an nicht sehr harmonisch war, zieht die körperlich Beeinträchtigte schon kurz darauf bei ihm ein. Eine fatale Entscheidung. Laut Anklage soll der 30-Jährige die Lebensgefährtin mindestens ein Mal wöchentlich gegen Möbel oder Wände gestoßen, das Opfer geschlagen und getreten haben.

Die Gründe dafür sind banal. Man versöhnte sich wieder und die Gepeinigte schwieg. Mitte August letzten Jahres dann der letzte Gewaltausbruch des Lebenspartners, als er der im Rollstuhl sitzenden Frau zwei Kopfstöße versetzt und anschließend den Rollstuhl umwirft. Der 15-jährige Sohn des Mannes wird zudem noch Zeuge des Vorfalls. Das Opfer ruft die Polizei.

Im Prozess räumt der Beschuldigte die Misshandlungen gegen seine „Ex“ ein. Versucht allerdings, die Sache herunterzuspielen: „Das war natürlich nicht in Ordnung, zumal ich wusste, dass sie ja Pflegestufe 5 hat und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Aber wir haben uns nichts geschenkt. Ich habe mich nur gewehrt.“ Außerdem habe er damals ein Alkoholproblem gehabt. Was Richter Theo Rümmele zur Frage veranlasst, ob der Beschuldigte das Gefühl habe, ein Anti-Gewalttraining beziehungsweise eine Anti-Alkohol-Therapie zu benötigen. Was dieser verneint: „Ich habe mich wieder voll im Griff.“

Bedingte Haftstrafe
Der Prozess endet mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewalt gegen eine wehrlose Person und einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten. Dazu kommt noch eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro sowie 300 Euro an Pauschalkosten. Da das Opfer keine Ansprüche geltend gemacht hat, bleibt dem Delinquenten die Zahlung eines Schmerzensgeldes erspart. Der Richter zum frisch Verurteilten: „Sie haben gut daran getan, ein umfassendes Geständnis abzulegen. Ansonsten wären Sie Gefahr gelaufen, zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt zu werden.“

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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