Prozess in Eisenstadt: Mehrmals missbrauchte ein Onkel im südlichen Burgenland seine beiden Neffen. Einer geht noch in den Kindergarten. Manchmal wurde mitgefilmt. Schluchzend akzeptierte der laut Gutachten Pädophile das Urteil. Der Staatsanwältin war es zu milde.
Der 42-Jährige hockte auf der Anklagebank am Landesgericht Eisenstadt und weinte wie ein Kindergartenkind, dem Schreckliches widerfahren ist. Dabei hatte er, der Onkel, seine Neffen (5 und 11) mehrmals sexuell missbraucht, um seine Lust zu befriedigen. Manchmal filmte der Südburgenländer die Schandtaten mit dem Handy.
In (!) der Kloschüssel Videokamera montiert
In seiner Wohnung wurden unfassbare 229.000 Bilder und 4300 Videos mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt. Nicht genug der Perversion: In der Kloschüssel hatte der Mann eine Kamera installiert, die er von draußen einschalten konnte.
„Habe kindliche Neugier nicht gestoppt“
Bei der ersten Einvernahme hatte der alleinstehende Arbeiter noch angegeben, dass die Initiative zu den Handlungen von den Kindern ausgegangen sei. „Mein Fehler war lediglich, die kindliche Neugier nicht gestoppt zu haben!“ Im Gerichtssaal meinte er allerdings: „Zu 100 Prozent habe ich das gemacht. So etwas ist und bleibt für alle Zeit unverzeihlich. Ich bereue zutiefst, was geschehen ist.“
Mutter der Buben hatte keinen Verdacht
Aufgeflogen ist „das Geheimnis“, zu dem sich die Buben hatten verpflichten müssen, weil der Kleinere im Kindergarten zwei Mädchen erzählt hat, „was der Onkel mit mir macht“. Die wandten sich an deren Mütter, die wiederum jene der Buben informierten. Die Frau hatte nie den leisesten Verdacht gehabt.
„Mein Verbrechen ist so zerstörerisch, dass es nach meinem Empfinden an Mord grenzt“, stammelte der Angeklagte unter lautem Schluchzen.
Ein Sexualstraftäter mit Tateinsicht
Als mildernd wertete der Schöffensenat „den bislang ordentlichen Lebenswandel“ und das reumütige Geständnis. „Es ist selten, dass Sexualstraftäter eine derartige Tateinsicht zeigen“, so die Vorsitzende.
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
Die Strafe – sieben Jahre Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum – nahm der Mann „selbstverständlich“ an. Die Staatsanwältin meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an. Jedem Buben wurden 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Vater der Kinder hatte sich im Griff
Nachdem ihm die Handschellen angelegt worden waren und sich der Onkel auf den Weg aus dem Saal gemacht hatte, blieb er kurz vor den Eltern seiner Neffen stehen, die den Großteil des Prozesses mitverfolgt hatten. „Es tut mir so leid“, beteuerte der 42-Jährige abschließend.
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