Gegen Benko-Mutter

Signa-Masseverwalter scheiterte mit Klage

Wirtschaft
27.02.2025 16:34

Masseverwalter Andreas Grabenweger, der versucht, die millionenschweren Stiftungs-Bunker der Benkos in Innsbruck (Laura) und Liechtenstein (INGBE) zu knacken, ist mit seiner Klage gegen Ingeborg Benko vorerst gescheitert. 

Während René Benko weiterhin in Wien in Untersuchungshaft sitzt – wir berichteten – hat das Landesgericht in Innsbruck die zivilrechtliche Forderungen gegen Benkos Mutter Ingeborg, eine der Hauptbegünstigten der Laura Privatstiftung erstinstanzlich zurückgewiesen, bestätigte Gerichtssprecherin Birgit Fink am Donnerstag. 

Vorwurf der „Strohfrau“
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte seinerzeit in der Festnahmeanordnung gegen René Benko festgehalten, dass „die Stiftungskonstruktion lediglich zum Schein besteht und vorrangig dazu dient, nach wie vor vorhandenes Vermögen, das faktisch Benko zuzurechnen ist, weiterhin dem Zugriff der Behörden, Masseverwalter und Gläubiger zu entziehen. Und ihm dennoch – über seine Mutter als Strohfrau – erhebliche finanzielle Zuwendungen, geldwerte Nutzungen und eine faktische Zugriffsmöglichkeit zu gewähren.“

Mit der Klage wollte Masseverwalter Andreas Grabenweger erreichen, dass die Stifterrechte an zwei Privatstiftungen ihm zukommen und nicht in der Hand von Ingeborg Benko als Erststifterin liegen. 

Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil war vorerst noch nicht rechtskräftig. Für den Masseverwalter bestünde die Möglichkeit auf ein Rechtsmittel. Dann müsste sich das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG Innsbruck) damit befassen.

Verhandlung Ende Jänner nach kurzer Zeit geschlossen
Ende Jänner hatte in dem Verfahren eine erste Tagsatzung am Landesgericht Innsbruck stattgefunden. Das Verfahren wurde vom Richter nach einer Stunde vorerst abgeschlossen. Der Grund: Nach einem Antrag des Rechtsvertreters der Mutter entschied er, zunächst eine Rechtsfrage zu klären.

Dies geschah nunmehr, der zuständige Richter wies die Klage ab. Der zentrale Grund: Es liege laut Urteil ein „mangelndes Feststellungsinteresse“ auf Klägerseite, also seitens des Masseverwalters, vor, wie Gerichtssprecherin Birgit Fink und Hermann Pfurtscheller, Innsbrucker Rechtsanwalt von Benkos Mutter, erklärten.

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