Krone-Lokalaugenschein
Das Forum Justiz in Innsbruck diskutierte über die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf unter 14 Jahre. In der Schweiz ist dies schon Realität. Könnten die Eidgenossen ein Vorbild sein?
Dauernd in Geschäften gestohlen, dem Mitschüler das Handy abgeknöpft, mit dem Messer auf dem Pausenhof gedroht– wer als 12- oder 13-Jähriger mit derartigen Delikten auffällt, ist in Österreich prinzipiell nicht strafbar. Die Schweiz geht hier andere Wege, schon ab dem Alter von zehn Jahren kann es bestimmte Sanktionen geben.
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