Neue Verordnung

Aus für Beiß- und Angriffstraining bei Hunden

Tierecke
28.02.2025 17:00

Sozial- und Gesundheitsminister Rauch hat als eine seiner letzten Amtshandlungen eine Verordnung erlassen, die Privatpersonen untersagt, ihre Hunde im Training auf Menschen zu hetzen. Tierschutzorganisationen, zahlreiche Menschen und die „Krone“ haben dies seit langem gefordert.

Hunde sind Familienmitglieder, Freunde und sie verrichten wertvolle Dienste für die Menschheit. Dass sie im Zuge des Gebrauchshundesportes auf Personen gehetzt werden und sich im sogenannten Schutzärmel oder anderen Körperteilen verbeißen müssen, stößt bei der Bevölkerung seit geraumer Zeit auf Ablehnung. Seit Jahren steht diese Form der Ausbildung in der Kritik. Denn das Bundestierschutzgesetz verbietet bereits ausdrücklich Maßnahmen, die das Aggressivitätspotenzial und/oder die Kampfbereitschaft von Tieren erhöhen.

Gewalt- und Dominanzszenarien haben im Hundetraining nichts verloren!
Die Grundhaltung von Tierfreunden ist klar: Warum soll ein Hund von Privatpersonen zur lebenden Waffe unter dem Deckmantel des Gehorsams ausgebildet werden?

Erfolgreiche Allianz für Tierschutz
Gemeinsam mit Hundetrainern und Tierschutzorganisationen hat sich die „Krone“ für ein Verbot von bissigen Trainingsmethoden eingesetzt. Mit Erfolg!

Ab dem 15. April 2025 ist jegliche Ausbildung von Hunden, die aggressive Verhaltensweisen wie Beißen oder Angriffsverhalten fördert, verboten. Eine entsprechende Novelle der Hundeausbildungsverordnung soll verhindern, dass Hunde von ihrem Halter sowie beim Training absichtlich scharf gemacht werden und dadurch zur Gefahr für ihre Umwelt werden.

Großes Herz für Tiere: Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch.  (Bild: ©Dorfegger/BMSGPK)
Großes Herz für Tiere: Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch. 

„Dass Bundesminister Rauch nun Trainingsmethoden, bei denen Hunde auf Angriffe gegen Menschen gedrillt werden, verbietet, ist ein absoluter Erfolg für den Tierschutz“ so die Reaktion der Tierschutz-Allianz zu der Vier Pfoten, Verein „Freunde der Tierecke“, Gut Aiderbichl, Pro Tier, TierQuarTier Wien, Tierschutz Austria, TSV NÖ, VGT, Verein Pfotenhilfe, Tierschutzombudsstelle Wien, gehören. 

Ausnahmen und Übergangsregelungen
Diensthunde (Polizei, Bundesheer, Bergrettung, Zollbehörde) dürfen weiterhin ausgebildet werden. Auch das Spielen mit Seilen, Bällen oder Frisbees bleibt erlaubt – solange es nicht als Beißtraining missbraucht wird. Bereits begonnene Ausbildungen, die in den letzten sechs Monaten vor Inkrafttreten der Verordnung gestartet wurden, dürfen nur noch in einem eingeschränkten Rahmen weitergeführt werden – ohne weiteres Beißtraining. Spätestens bis 1. September 2025 müssen sie abgeschlossen sein.

Klare Botschaft
Tierschutzminister Johannes Rauch sieht in der neuen Regelung einen wichtigen Schritt: „Ich bin überzeugt, dass ein Verbot des Beiß- und Angriffstrainings den Tieren und allen Menschen in unserem Land zugutekommt.“ Zudem betont er: Eine Aufhebung des Verbots entspricht einer Mitschuld an möglichen weiteren Opfern von Beißattacken und unnötigem Tierleid!“

Eine starke Aussage, die wohl als Warnschuss für die kommende Regierung gedacht ist. . .

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt