Staatsanwalt betont:

Mit „sichtlicher Freude“ Mädchen erniedrigt

Salzburg
28.02.2025 15:00

Dieser Fall hat österreichweit Schlagzeilen gemacht, seit Freitag wird er im Salzburger Landesgericht verhandelt: Acht Jugendliche sollen gemeinsam zwei Mädchen (15, 16) im Dezember 2023 auf erniedrigende Weise sexuell missbraucht haben. Videos davon verschickten sie im Freundeskreis. Für vier Jugendliche setzte es unbedingte Haftstrafen, nicht rechtskräftig.

Erst Monate nach dem Passierten kamen die Vorwürfe hoch: Eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung von acht Jugendlichen an zwei minderjährigen Opfern, passiert bei einer Party in einer Wohnung in Bischofshofen am 25. Dezember 2023. Nun, mehr als ein Jahr danach, nahmen die Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Salzburg in einer Reihe vor dem Schöffensenat Platz.

„Wehrlosen Zustand ausgenutzt“
Für den Staatsanwalt steht außer Frage: „Sie haben den Zustand der Opfer für den Missbrauch ausgenützt.“ Beide Mädchen waren an jenem Abend schwer betrunken, können sich nur an wenige Details erinnern. Als „besinnungslos“ und „wehrlos“ bezeichnet der Ankläger den Zustand der Opfer. Doch die Täter haben sich quasi selbst überführt: durch „eine Vielzahl von Videos“, die während der Missbrauchshandlungen angefertigt wurden. „Danach hat es Versuche gegeben, die Videos verschwinden zu lassen“, so der Staatsanwalt. Doch die Beweise waren weit verbreitet. Sogar Gegenstände benützten die Jugendlichen beim Missbrauch und erniedrigten die Mädchen, einer sogar mit „sichtlicher Freude“, wie der Ankläger erzählt.

Ein Angeklagter als „guter Samariter“
Neben dem Hauptvorwurf werden den Burschen auch noch Nötigungen und Diebstähle angelastet. Drei der acht Angeklagten zeigten sich laut ihren Verteidigern voll geständig. Die anderen räumten nur den Besitz der Videos ein bzw. das Filmen. Einer der Verteidiger meinte sogar: „Die Mädchen forderten aktiv die Handlungen ein“. Und ein anderer sieht in seinem Mandanten sogar den „guten Samariter“, weil dieser nicht direkt bei den Missbrauchshandlungen dabei war, sondern nur den Fahrer spielte und den harten Alkohol besorgte.

Direkt nach den Eröffnungsplädoyers schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus: zum Schutz der Opfer. Beide leiden laut eines Gutachters an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Opfer-Anwältin Sabina Moser ergänzt: „Laut ihrer Familie ist sie jetzt ein anderer Mensch und hat sich sehr zurückgezogen.“

Am Nachmittag verkündete der Senat die ersten fünf Urteile: Für vier Jugendliche setzte es unbedingte Haftstrafen zwischen 18 und 24 Monaten. Einer, der die Tathandlungen nur gefilmt hatte, bekam fünf Monate auf Bewährung. Bei den anderen wird weiterverhandelt.

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