Ein dramatischer Unfall in Kärnten endete mit einem überraschendem Urteil – Fahrfehler reichen hier nicht für eine eigene Haftung.
Mit zum Teil schweren Verletzungen endete für zwölf Besucher, darunter auch Kinder, vor fast drei Jahren ein beliebtes Autorennen in der Kärntner Gemeinde Patergassen. Einer der Rennfahrer hatte in der Zielkurve die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und war in die Zuschauermenge gerast.
Die Justiz hat sich seither gründlich mit dem Unfall befasst. Zum einen mussten die Veranstalter im Rahmen einer Diversion Geldbußen bezahlen, weil die Absperrungen entlang der Strecke mangelhaft gewesen seien. Und zum anderen forderte die Haftpflichtversicherung das Geld für Schäden und Schmerzensgeldzahlungen von rund 200.000 Euro vom Rennfahrer zurück.
Vergeblich, wie Richterin Lara Rausch am Landesgericht Klagenfurt feststellt: Typische Fahrfehler wie hier – der Lenker hatte die Handbremse zu lange angezogen, dadurch übersteuerte der Wagen – seien im Motorrennsport keine Sorgfaltswidrigkeit, sondern können jederzeit passieren. Daher muss der Fahrer nicht haften.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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