Mit den Worten „Ich werde dir die Fernbedienung in den Mund stopfen, dir die Beine brechen und dich schlagen, wenn du nicht still bist!“ hatte ein Vorarlberger in der gemeinsamen Wohnung in Hard seine Ehefrau bedroht. Doch dies war nicht der einzige Vorfall dieser Art.
Mittlerweile leben der Angeklagte und seine Gattin voneinander getrennt – und das aus gutem Grund. Gut Kirschen essen war mit dem zum Zeitpunkt des Vorfalls stark alkoholisierten Schichtarbeiter gemäß Strafantrag nämlich nicht. Als Anfang August vergangenen Jahres ein handfester Streit zwischen dem Paar eskaliert, zieht das 26-jährige Opfer eindeutig den Kürzeren.
Irrfahrt mit zwei Promille
Der körperlich überlegene Mann tritt, schüttelt und schlägt die Frau nicht nur, er fügt ihr sogar Bisswunden im Gesicht und am Arm zu. Eine Flucht des Opfers verhindert der Aggressive, indem er die Gebissene in der Wohnung einsperrt. Etwas später zwingt der Betrunkene sie, ins Auto einzusteigen. Auf der Irrfahrt verliert der mit knapp zwei Promille Alkoholisierte die Kontrolle über das Fahrzeug, das schließlich demoliert liegen bleibt. Verletzt wird glücklicherweise niemand.
Einen Monat später kommt es zum nächsten Ausraster des Angeklagten im Zuge eines Streits. So droht er seiner Frau: „Ich werde dir die Fernbedienung in den Mund stopfen, dir die Beine brechen und dich schlagen, wenn du nicht still bist!“ Die Gattin erstattet Anzeige.
Im Prozess bekennt sich der Angeklagte voll umfänglich schuldig. „Ich hatte zu der Zeit psychische Probleme“, begründet der 24-Jährige sein aggressives Verhalten. Richter Theo Rümmele spricht den Mann wegen grob fahrlässiger Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung schuldig und verhängt eine dreimonatige Haftstrafe auf Bewährung.
Dazu kommt noch eine Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro, dem Opfer muss er 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zusätzlich muss der bisswütige Ex-Gatte ein Anti-Aggressionsprogramm absolvieren.
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