Nach zehn Jahren vergibt das Land Kärnten wieder Ausspielbewilligungen für das Betreiben von Glücksspielautomaten in Automatensalons. Spielerschutz ist oberste Priorität.
Seit 2015 erlaubt das Kärntner Spiel- und Glücksspielautomatengesetz (K-SGAG) den Betrieb von Glücksspielautomaten – außerhalb von Spielbanken wie etwa dem Casino Velden – nur noch im Zuge von Ausspielbewilligungen. In Kärnten werden diese Lizenzen nach zehn Jahren nun neu ausgeschrieben – insgesamt soll es maximal drei Bewilligungen geben. „Es ist ein transparentes Verfahren, das von einer unabhängigen externen Kommission begleitet und beurteilt wird. Der Spielerschutz und die Suchtprävention der Anbieter sind die wichtigsten Kriterien“, erklärt der zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig.
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