Fuhr 230 km/h

21-jähriger Raser wieder auf freiem Fuß

Österreich
28.02.2025 17:15

Mit bis zu 230 km/h war er unterwegs – jetzt ist der 21-Jährige wieder auf freiem Fuß. Nach seiner Raserei ist er in U-Haft genommen worden. Seinem Anwalt ist es aber gelungen, ihn aus der Justizanstalt Josefstadt freizuboxen. Der Lehrling war weder alkoholisiert noch von sonstigen Suchtmitteln beeinträchtigt.

Am vergangenen Freitag ist der 21-jährige Lehrling mit seinem BMW M3 von der Wiener Südosttangente (A23) vor der Polizei geflüchtet. Eine Zivilstreife ist wegen seiner Fahrweise auf ihn aufmerksam geworden. 

Auf seiner Flucht soll der Mann dabei mehrmals auf über 200 km/h beschleunigt haben und mehrmals auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Er soll auch über mehrere Kreuzungen bei Rot gefahren sein. Mit ihm im Auto saßen zwei Freunde, sie forderten ihn auf, endlich anzuhalten. Doch der Raser ignorierte ihre Bitten.

Andere Autofahrer mussten ausweichen
Auf der Raffineriestraße mussten laut aktuellem Ermittlungsstand mindestens zehn andere Fahrzeuglenker auf den Grünstreifen ausweichen, um eine Kollision zu vermeiden. Auf der Stadlauer Straße verrissen mindestens fünf Autofahrer ihre Fahrzeuge, um nicht „abgeschossen“ zu werden. Auch Fußgänger soll der 21-Jährige in Gefahr gebracht haben.

Als der Lenker von der Donaustadtstraße erneut auf die A23 auffahren wollte, fuhren Beamte einer Zivilstreife mit ihrem Auto dem BMW gezielt gegen die Hinterachse und brachten den 21-Jährigen damit zum Stoppen. Wie sich herausstellte, war der 21-Jährige weder alkoholisiert noch von sonstigen Suchtmitteln beeinträchtigt.

Anwalt boxte 21-Jährigen aus U-Haft frei
Der bisher unbescholtene Mann wurde wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen. Sein Anwalt Hans-Rainer Rienmüller schaffte es jetzt, dass er aus der Justizanstalt Josefstadt freigelassen wurde. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Lehrling wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, schwerer Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung. Geprüft wird, ob er mit seinem Verhalten nicht auch zusätzlich den Tatbestand der vorsätzlichen Gemeingefährdung erfüllt hat. Bei einer Verurteilung deswegen würde sich der Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre erhöhen.

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