„Typischer Fahrfehler“

Rennfahrer fuhr in Zuschauer, haftet aber nicht!

Motorsport
28.02.2025 21:26

Zweieinhalb Jahre nach einem schweren Unfall bei einem Autoslalom in Kärnten, bei dem ein Auto gegen mehrere Zuschauer geprallt war, hat das Landesgericht Klagenfurt entschieden, dass der Fahrer nicht für Schäden haftet! Es habe sich um einen „typischen Fahrfehler“ gehandelt, der „beim Motorsport jederzeit passieren“ könne, teilte das Landesgericht am Freitag mit.

Zu dem Unfall war es im August 2022 in Reichenau (Bezirk Feldkirchen) gekommen. Ein Rennauto kam von der Fahrbahn ab, durchbrach die Absperrgitter und prallte in die Zuschauermenge. Zwölf Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Versicherung des Veranstalters klagte daraufhin den Rennteilnehmer, das Landesgericht Klagenfurt wies nun die Klage mit einem Streitwert von 130.000 Euro ab.

Handbremse zu lange angezogen
Laut der Versicherung des Veranstalters habe der Fahrer einen „gravierenden Fahrfehler begangen“ – er habe nach der Zieldurchfahrt nicht abgebremst, sondern beschleunigt. Außerdem habe er Manipulationen an seinem Auto durchgeführt. Aus diesen Gründen müsse er für die Hälfte der bereits bezifferbaren Schäden und für die Hälfte aller weiteren Schäden durch den Unfall aufkommen.

Richterin Laura Rausch wies aber die Klage ab. Zwar habe der Rennfahrer einen Fahrfehler begangen: Er habe in der Zielkurve die Handbremse zu lange angezogen gelassen, wodurch das Auto übersteuert habe. Der Fahrer habe dann gegenlenken müssen, wodurch der Wagen in die Zuschauerränge gefahren sei. Das sei aber ein „typischer Fahrfehler“, der beim Motorsport jederzeit passieren könne.

Keine „objektive Sorgfaltswidrigkeit“
„Im Gegensatz zu untypischen Fahrfehlern können im Motorsport einem Rennfahrer typische Fahrfehler nicht als objektive Sorgfaltswidrigkeit vorgeworfen werden“, hieß es dazu vom Gericht. Auch eine Manipulation an dem Auto, „die als unfallkausal gewertet hätte werden können“, habe nicht stattgefunden. Aus diesen Gründen hafte der Lenker nicht.

Das Urteil war vorerst noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann noch eine Berufung erheben, über die das Oberlandesgericht Graz zu entscheiden hat.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

(Bild: KMM)



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt