Stadt Graz bilanziert:

160.000 Parksünder – und 51 müssen ins Gefängnis!

Steiermark
04.03.2025 06:59

902 Parkautomaten gibt es in Graz. Doch nicht alle Autolenker nutzen sie auch, denn fast eine Million Euro an Strafen ist offen.

Wer kennt es nicht: ein Blick auf die Uhr und die fatale Erkenntnis, dass der Parkschein abgelaufen ist. Man sprintet in Richtung Auto, in der Hoffnung, vielleicht gerade noch rechtzeitig zu kommen. Doch zu spät: Der vermaledeite Strafzettel klemmt schon hinter dem Scheibenwischer. „160.000 Strafzettel wurden im Vorjahr in Graz ausgestellt – 1500 mehr als 2023“, weiß Thomas Fischer, der Leiter des Grazer Straßenamtes.

Die Palette reicht von 24 bis 600 Euro Strafe
Ein Drittel davon entfällt auf sogenannte Vergehen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), also widerrechtliches Parken auf Behindertenparkplätzen, in Abschleppzonen oder im Halte- und Parkverbot. Der Rest trifft die Parkgebührenverordnung, also das Falschparken bzw. Parken ohne Parkschein in blauer oder grüner Zone.

Der „erste“ Strafzettel kostet 24 Euro bzw. bei StVO-Vergehen 25 Euro. „Wird die Organstrafverfügung bezahlt, ist die Sache erledigt“, sagt Fischer. Passiert das nicht, erhält der Zulassungsbesitzer per Post eine Anonymverfügung. Kostenpunkt: 35 Euro. „Sollte auch hier nicht bezahlt werden, folgt die Strafverfügung“, erklärt der Chef der Grazer Stellplätze.

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Etwa 40 Personen müssen pro Jahr eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, weil sämtliche Rechtsmittel und Exekutionen erfolglos blieben. Derzeit gibt es 51 Aufforderungen.

(Bild: Foto Fischer)

Thomas Fischer, Leiter Straßenamt Graz

„In dem Fall kommt es zu einer Lenkererhebung, und der Zulassungsbesitzer des falsch geparkten Autos muss bekannt geben, wer am Steuer saß.“ Derjenige wird dann nur Kassa gebeten. Er hat aber die Möglichkeit der Beschwerde an den Landesverwaltungsgerichtshof, wenn er meint, dass der Strafzettel nicht korrekt sei.

(Bild: Krone KREATIV/stock.adobe.com)

Wer nicht zahlen kann oder will, geht „sitzen“
40.000 Strafverfügungen werden im Schnitt pro Jahr ausgestellt. Die Kosten betragen zwischen 50 und 600 Euro, je nach Vorstrafen. Wer nicht zahlen kann oder will, wird exekutiert. Bleibt auch die Exekution erfolglos, kommt die Aufforderung zur Ersatzfreiheitsstrafe. Aktuell trifft das in Graz 51 Parksünder. „Da sind wir aber teilweise schon bei fünfstelligen Beträgen“, betont Thomas Fischer.

24.179 Stellplätze in den blauen und grünen Zonen stehen übrigens in Graz zur Verfügung. 2000 weniger als noch 2018. „Die Stellplatzreduktion hat hauptsächlich in der blauen Zone stattgefunden.“ Die Einnahmen aus Parkscheinen und Parkpickerln beliefen sich im Vorjahr auf 25,1 Millionen Euro. 2022 waren es „nur“ 18,2 Millionen Euro.

20 Prozent der Grazer greifen bereits auf das Handyparken zurück. Die Tendenz steigt. „Hier ist ein Umschwung zu bemerken, weil die Gebühr exakter abgerechnet wird.“

Auto mit Parkkralle versehen
Dauer-Sünderin will Bußgeld nicht zahlen

Seit November steht am Grazer Kaiser-Franz-Josef-Kai in der blauen Zone ein silberner BMW mit Zagreber Kennzeichen – versehen mit einer Parkkralle. Denn die kroatische Lenkerin weigert sich, die offenen Parkstrafen zu bezahlen. Über 8000 Euro haben sich angehäuft. „Die Dame war ja sogar schon einmal bei uns im Parkgebührenreferat. Als man ihr aber dann die vorläufige Summe der offenen Strafen vorgerechnet hat, ist sie wutentbrannt hinausgestürmt“, erzählte der Leiter des Straßenamtes, Thomas Fischer, damals im Gespräch, als der Fall von der „Krone“ aufgedeckt wurde. Denn erst, wenn die Besitzerin zahlt, wird die Kralle entfernt. Aber offenbar braucht die Dame ihr Auto nicht.

Da der BMW zugelassen ist, auf einer Parkfläche steht und den Verkehr nicht behindert, kann er nicht abgeschleppt werden. Das ist nur dann möglich, wenn etwa Kennzeichen fehlen oder Gefahr im Verzug bestünde. Die Behörde wartet jetzt darauf, dass die Versicherung abläuft, damit die Kennzeichen abgenommen und der BMW abgeschleppt werden kann. Nach einem halben Jahr geht das Fahrzeug in den Besitz der Stadt über, die es dann versteigern kann, um damit den Großteil der Kosten abdecken zu können.

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