Rund 30 Jahre war ein Lkw-Fahrer mit Unterbrechungen in einer Firma im Bezirk Braunau beschäftigt. Im vergangenen Jahr wurde das Arbeitsverhältnis neuerlich einvernehmlich aufgelöst, mit einer fixen Zusage einer Wiedereinstellung, wenn es die wirtschaftliche Lage und die Witterungsverhältnisse zulassen.
Seit 1994 war der Lkw-Fahrer bei einem Unternehmen aus dem Bezirk Braunau beschäftigt. Immer wieder, zumeist in den Wintermonaten, wurde das Arbeitsverhältnis vorübergehend aufgelöst. So auch im vergangenen Jahr. Der Arbeiter hatte auch dieses Mal die fixe Zusage, dass er wiedereingestellt wird, wenn es die wirtschaftliche Lage und die Witterungsverhältnisse zulassen.
Anderen Fahrer eingestellt
Im Frühjahr erklärte sich der Lkw-Fahrer mehrmals seinem Arbeitgeber gegenüber arbeitsbereit, wurde aber immer wieder auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet, obwohl die Voraussetzungen für die Wiedereinstellung längst erfüllt waren. Zum einen herrschte teils frühlingshaftes, teils sommerliches Wetter. Zum anderen schien die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gut zu sein, weil es inzwischen einen neuen Fahrer eingestellt hatte.
14 Tage Zeit
Die AK intervenierte beim Unternehmen und forderte, dass der Fahrer binnen 14 Tagen wieder einzustellen sei, ansonsten würden seine Beendigungsansprüche und die Abfertigung (12 Monatslöhne nach altem Recht) fällig. Kurz darauf meldete sich der Steuerberater des Unternehmens und bestätigte die Wiedereinstellung. Die AK hatte das aufrechte Arbeitsverhältnis des Lkw-Fahrers erkämpft.
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