Ein Südburgenländer baute mit 157 km/h und 1,87 Promille im Blut einen verhängnisvollen Crash: Die entgegenkommende Lenkerin (48) hatte keine Chance.
Es sei das allererste Mal gewesen, dass er sich betrunken hinter das Steuer gesetzt habe, sagt der 22-Jährige am Landesgericht Eisenstadt, wo ihm wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung der Prozess gemacht wird.
In den Gegenverkehr gekracht
Am 3. August 2024 um 5.45 Uhr schlief der Südburgenländer in einer 100er-Zone bei 157 km/h ein. Der Wagen touchierte die Leitplanke, drehte sich um die eigene Achse und krachte ungebremst in den Gegenverkehr. Eine Frau (48) hatte keine Chance, sie erlag den Verletzungen an Ort und Stelle. Drei Männer trugen Knochenbrüche und Prellungen davon. Der Bursch hatte 1,87 Promille Alkohol im Blut.
Wahre Größe
Erst kurz vor der Urteilsverkündung ergreift er die Chance, sich im Saal beim Ehemann und Sohn des Todesopfers zu entschuldigen. „Es tut mir von Herzen leid!“ Die Antwort: „Wir sind ihm nicht böse. Er ist noch sehr jung. Er soll nur verstehen, was er getan hat.“
„Es geht noch“
Was er getan hat? Er fuhr auf ein Zeltfest. Wollte ab 0.30 Uhr trinken, also parkte er das Auto um und stellte es in die Hauseinfahrt eines Freundes, bei dem er schon öfter über Nacht geblieben war. Er habe „eigentlich alle Getränke“ konsumiert und dann gedacht, „es geht noch. Und dann bin ich leider eingestiegen.“
Den folgenschweren Unfall habe er nicht mitbekommen. „Erst, als sie mich aus dem Auto geschnitten haben, war ich wieder bei Bewusstsein.“
Grobe Fahrlässigkeit
Die Richterin bringt bei der Urteilsbegründung mehrere Komponenten ins Spiel: Alkohol. Geschwindigkeit. Übermüdung. Dunkelheit. „Die grobe Fahrlässigkeit ist absolut gegeben“, sagt sie, ehe der 22-Jährige bei einem Rahmen von bis zu drei Jahren eine Teilbedingte ausfasst: 15 Monate Haft, davon fünf unbedingt. Anwalt und Staatsanwältin geben keine Erklärung ab – nicht rechtskräftig.
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