Ein Scheingeschäft? Oder ging hier doch alles mit rechten Dingen zu? Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Anwesens in Eben wirft viele Fragen auf. Jetzt rücken wieder die Prüfer aus.
Kritiker nannten es einen „dubiosen Deal“, die SPÖ ortete ein „Schein- und Umgehungsgeschäft“ – und auch die „Krone“ berichtete mehrfach darüber: Ein Landwirt verkaufte in Eben einen Bauernhof mit samt zehn Hektar Grund. Der Käufer ist eine Pongauer Familie mit landwirtschaftlichem Hintergrund. Die Salzburger Grundverkehrskommission genehmigte den Kauf und erließ in einem – bereits rechtskräftigen – Bescheid den neuen Eigentümern gar die Bewirtschaftungspflicht des Anwesens.
Denn: Für einen Teil der Fläche gibt es bereits einen sogenannten Optionsvertrag mit einer benachbarten Firma. Falls die Gemeinde das betreffende Areal mit einer Gesamtfläche von knapp 9500 Quadratmetern von Grünland in Bauland umwandelt, kann das Unternehmen das Grundstück kaufen. Bauernland in Bauernhand – dieser rechtsgültige Grundsatz wäre damit über Bord geworfen.
Mittlerweile zweifelt auch die Grundverkehrsbehörde an dem Rechtsgeschäft. Wie aus der Beantwortung einer Landtagsanfrage der SPÖ hervorgeht, wird die Causa erneut geprüft. „Aus Sicht der Grundverkehrskommission lagen Wiederaufnahmegründe vor, da relevante Umstände verschwiegen wurden“, heißt es darin wörtlich. Man werde prüfen, ob die Flächen zu „Spekulationszwecken“ erworben worden sind.
Der Ebner Käufer selbst – vertreten durch Anwalt Peter Perner – bestritt dies gegenüber der „Krone“ zuletzt vehement. „Nichts an diesem Kauf ist dubios“, betonte Perner damals. Der Verkauf sei rechtskräftig genehmigt worden.
Grundverkehrskommission prüft viele weitere Fälle
Der vorliegende Fall ist nur einer von etlichen Grundverkäufen, die die Kommission derzeit erneut unter die Lupe nimmt. „Ich bin froh, dass die Behörde so genau arbeitet und von sich aus die alten Geschäfte wieder ansieht. Das hat auch Präventionscharakter für die Zukunft“, ist sich SPÖ-Landtagsabgeordnete Karin Dollinger sicher.
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