Tatbegehungsgefahr

Aus Syrien zurückgekehrte IS-Anhängerin in U-Haft

Wien
03.03.2025 19:05

Wegen Tatbegehungsgefahr ist die ehemalige IS-Anhängerin Evelyn T. nun in U-Haft. Die Wienerin ist am Samstag mit ihrem siebenjährigen Sohn aus Syrien heimgekehrt. Der Beschluss ist rechtskräftig und somit für vorerst 14 Tage rechtswirksam.

Die 26-jährige Wienerin sowie die Salzburgerin Maria G. waren am vergangenen Wochenende mitsamt ihren Kindern in einer Rückholaktion vom Außenministerium zurück nach Österreich gebracht worden. Evelyn T. und ihr Sohn befanden sich seit demselben Jahr im Internierungslager Camp Roj in Syrien.

Am Flughafen festgenommen
Wie ihre Rechtsvertreterin Anna Mair am Montag hatte die Frau im Juli 2024 beim Außenministerium konsularischen Schutz beantragt, der sich auf ihre Rückholung aus dem Lager bezog. Laut Mair ließ sich die 26-Jährige am Flughafen Wien-Schwechat widerstandslos festnehmen – gegen sie bestand eine aufrechte Festnahmeanordnung.

Ihr siebenjähriger sei am Flughafen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe übergeben worden und befinde sich in deren Obhut, sagte Mair: „Die Familie ist bereit, den Sohn aufzunehmen und steht in Kontakt mit dem Wiener Kinder- und Jugendhilfeträger.“

Ermittlungen gegen Evelyn T.
Gegen Evelyn T. wird wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt. „Sie stellt sich dem gegen sie geführten Strafverfahren und wird die Konsequenzen für ihre Handlungen als Jugendliche tragen“, kündigte ihre Anwältin an. Die 26-Jährige werde „sämtliche Auflagen erfüllen“ und hoffe auf ein baldiges Wiedersehen mit ihrem Sohn.

Maria G. auf freiem Fuß
Indes befindet sich die ebenfalls am Samstag aus Syrien mit ihren Kindern nach Salzburg zurückgekehrte Ex-IS-Anhängerin Maria G. auf freiem Fuß. In ihrem Fall verzichtete die zuständige Staatsanwaltschaft Salzburg auf einen Antrag auf Verhängung der U-Haft. Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, die minderjährigen Söhne von Maria G. zurückzuholen. Das habe Maria G. stets verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schlussendlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren beiden Söhnen an.

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