Anbahnung über Chats

Zugfan missbrauchte zwölfjährige Buben in Wien

Gericht
04.03.2025 11:36

Ein junger Mann aus der Trainspotting-Szene nutzte eine Internet-Plattform über Züge, um mit seinen unmündigen Opfern in Kontakt zu treten. Es kam zu schwerem sexuellem Missbrauch in mehreren Fällen. Im Prozess gesteht der 19-Jährige seine Taten. Laut Gutachter geht von ihm auch in Zukunft eine erhebliche Gefahr aus. 

Eltern sind froh, wenn ihre Kinder Hobbys haben. Doch selbst bei scheinbar harmlosen Aktivitäten, wie dem Chatten auf Plattformen, in denen es um Lokomotiven und Züge geht, lauern Gefahren. Wie ein Strafprozess im Wiener Landl am Dienstag beweist. 

Von Justizwachen vorgeführt wird ein 19-jähriger Wiener. Er wirkt schüchtern und unsicher. Doch seine Taten waren laut Gerichtsgutachter Peter Hofmann „sehr gezielt“ und „sehr manipulativ“ ausgeführt: „Da steckt ausgeklügeltes Kalkül dahinter. Mit dem Ziel, seinen sexuellen Trieb zu befriedigen.“

Schon mit 14 merkte W., dass er eine pädophile Neigung für Buben hat. Diese blieb gleich, auch als er älter wurde. In Zugliebhaber-Foren hat sich der junge Mann aus der Trainspotting-Szene seinen unmündigen Opfern angenähert, sie schließlich zu Treffen überredet. Dort kam es mit den zwölfjährigen Kindern zu Geschlechtsverkehr und weiteren sexuellen Handlungen. Auch sammelte er Videos, die ihm die Buben übermittelten. Gewalt sei laut Staatsanwältin nicht angewendet worden, weshalb nicht Vergewaltigung, sondern schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen angeklagt ist. 

Gerichtspsychiater Peter Hofmann. (Bild: Groh Klemens)
Gerichtspsychiater Peter Hofmann.

„Ich habe nicht nachgedacht über die Situation“, sagt der Mann, der bis zur Inhaftierung bei seiner Mutter wohnte, zur Richterin, „aber ich will mein Leben jetzt wieder auf die Reihe bekommen. Und etwas arbeiten. Damit diese Gedanken nicht mehr kommen.“

Schwere pädosexuelle Störung
Laut Gutachter Hofmann ist die Prognose für den Missbrauchstäter ungünstig, da die pädosexuelle Störung sehr ausgeprägt sei und auch in Zukunft wieder mit schwerwiegenden Straftaten gerechnet werden muss. Laut Opfervertreterin sind die Opfer massiv belastet. „Sie werden vielleicht ihr Leben lang darunter leiden, was Sie hier angerichtet haben“, fasst Frau Rat zusammen. Der Gutachter spricht sich daher für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum aus. Mit bestimmten Therapieweisungen könne vom Vollzug abgesehen werden.   

Der Schöffensenat spricht zweieinhalb Jahre bedingte Haft und eine bedingte Einweisung aus. Den Buben muss der Wiener Schmerzensgeld zahlen.

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