Frauen sind nach wie vor in den Chefetagen der heimischen Unternehmen unterrepräsentiert. Die Geschäftsführungen der größten Unternehmen sind 2025 noch immer in Männerhand, geht aus dem aktuellen „Frauen. Management. Report“ der Arbeiterkammer (AK) hervor. Besser sieht es in den Aufsichtsräten großer und börsennotierter Unternehmen aus: Seit der Einführung einer verbindlichen 30-Prozent-Quote 2018 stieg der Anteil der weiblichen Kontrollorgane von 22,4 auf 38 Prozent.
Von den 200 umsatzstärksten Unternehmen Österreichs mit insgesamt 610 Geschäftsführungspositionen entfallen 86,2 Prozent auf Männer. Unter den Top-200-Unternehmen kommen lediglich 29 auf eine Mindestbeteiligung von 40 Prozent Frauen in der Geschäftsführung.
Höherer Anteil in staatsnahen Unternehmen
Vor allem in den Vorständen börsennotierter Unternehmen sind die Frauen laut dem AK-Report unterrepräsentiert. Von den 218 Vorstandsmitgliedern sind nur 28 – und damit 12,8 Prozent – Frauen. Und in 10 der 69 Börsenunternehmen sind Aufsichtsrat und Vorstand eine reine Männerdomäne.
Bei den ATX-Unternehmen sind nur 15,5 Prozent der Vorstandspositionen weiblich besetzt. Damit rangiert Österreich im internationalen Vergleich jedoch weit unten. Denn europaweit liegt nur Luxemburg mit 10 Prozent darunter, während der EU-Schnitt bei knapp einem Viertel (24,7 Prozent) liegt. Der Frauenanteil in den deutschen DAX-Unternehmen beträgt 25,7 Prozent.
Besser sieht es hierzulande bei staatsnahen Unternehmen aus: Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten liegt bei 51,4 Prozent. Und 22,4 Prozent der Geschäftsführerposten sind in Frauenhand.
Österreich international weit abgeschlagen
Im Global Gender Gap des Weltwirtschaftsforums erreicht Österreich in der Frage der wirtschaftlichen Partizipation von Frauen unter 146 Ländern lediglich den 67. Rang. Vergleicht man die Einkommen, kommt Österreich auf den 97. Platz.
Bessern könnte sich die Situation mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktor:innen börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“. Nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, da die Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, wurde nun ein Entwurf zur Begutachtung geschickt, merkte die AK an.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.