Innerhalb von vier Monaten haben die Vorräume zum historischen Wappensaal im Landhaus in Klagenfurt ein völlig neues Aussehen bekommen: Eine analog-virtuelle Ausstellung vermittelt dort nun Wissen zu Landtag, Demokratie und Menschenrechten.
Einfach, niederschwellig, auf dem neuesten Stand der Technik und interaktiv erklärt das Tor zur Demokratie im Landhaus Klagenfurt, was Politik macht. Wie entstehen Gesetze? Was tut der Landtag und was tun seine Ausschüsse? Wie weit darf Kunst gehen? Wie funktionieren Wahlen und warum leben wir in einer Demokratie?
Auf diese und mehr Fragen finden Besucherinnen und Besucher Antworten, denn: „Demokratie braucht gut informierte und mündige Menschen, sie braucht Partizipation, damit sie gelebt werden kann“, sagt Landtagspräsident Reinhart Rohr bei der Eröffnung der neuen Dauerausstellung.
Steigender Vertrauensverlust in die Politik, Krisen wie Corona und Ukraine-Krieg sowie wachsende Unsicherheit seien Gründe dafür, dass das „Fundament unserer Demokratie offensichtlich Risse bekommen hat“. Mit dem Ziel zu informieren, sei das Tor zur Demokratie – übrigens viersprachig auf Deutsch, Slowenisch, Englisch und Italienisch gestaltet – ein gemeinsamer Beitrag von Landtag und kärnten.museum. Die Ausstellung wurde mit Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle von der FH Kärnten und der Lendarchitektur umgesetzt. Übrigens: Finanziert wurde sie großteils durch die nicht verbrauchte und eingefrorene Klubförderung der Grünen.
Das Ringen um Demokratie sei „unabdinglich“, so Landeshauptmann Peter Kaiser, und „sehr stark im Fokus des diesjährigen Jahres zur Erinnerungskultur“, wie Wolfgang Muchitsch, Direktor des kärnten.museums, betonte. Ab Herbst soll deshalb das Kidmobil mit Demokratieworkshops die heimischen Schulen besuchen. Bis dahin können sich Interessierte die Dauerausstellung in den Vorräumen des großen Wappensaals ansehen – für Besucher unter 19 Jahren ist der Eintritt frei.
Das Recht geht vom Volk aus – diesen Satz kennt (fast) jede und jeder. Er geht zurück auf den altgriechischen Begriff „dēmokratía“, was Volksherrschaft heißt. Und die bezeichnet seit Ende der Monarchie 1918 unsere Regierungsform. Das ist im Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgeschrieben: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Aber was bedeutet das für uns alle eigentlich?
Zuallererst: Alle ab 16 Jahren – seit 1919 auch Frauen – können selbst und direkt wählen, wer uns und den Willen der Mehrheit auf politischer Ebene vertritt. Denn in einer Demokratie ist das Volk der staatliche Souverän, also die oberste Staatsgewalt. Es beeinflusst damit politische Entscheidungen – die von der Opposition kontrolliert werden.
Und: In Österreich herrscht Presse-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, niemand wird für seine Meinung verfolgt oder bestraft. Alle haben die gleichen Rechte und Pflichten. „Damit nicht wenige Menschen alles entscheiden, ist die Macht im Staat geteilt – in Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) sowie Gerichtsbarkit (Judikative)“, erfahren Besucher in der Dauerausstellung Tor zur Demokratie (siehe oben).
Radikalisierung, Entfremdung und Verunsicherung, etwa durch Fake News und Desinformation, bedrohen die Demokratie. Wie zerbrechlich das System ist, haben uns in den 1930er-Jahren Ständestaat und Nationalsozialismus vor Augen geführt – es gab keine freie Presse, keine Wahlen, politische Gegner, Juden und Minderheiten wurden verfolgt und massakriert. Erst vor 80 Jahren, 1945, wurde Österreich wieder zur Demokratie.
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