„Strafe“ für Kinder

Stiefvater schmeißt Meerschweinchen aus Fenster

Gericht
04.03.2025 19:01

Für die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin war es eine Tragödie nur fünf Tage vor Weihnachten. Am 19. Dezember warf ein Mann in Wien Meidling ihr Meerschweinchen aus dem Fenster der Wohnung. Das Tier prallte aus drei Metern Höhe am Gehsteig auf.

Der Angeklagte erscheint gepflegt zu seinem Prozess in Saal 208 im Wiener Landesgericht. Er spricht ruhig und höflich mit dem Richter, weiß sich zu benehmen. Aber offenbar ist das nicht immer so. „Ich bin bipolar“, sagt der 44-jährige gebürtige Niederösterreicher, der zudem Alkoholiker ist.

Was an jenem Dezember-Tag geschehen ist, will Richter Stefan Renner wissen? „Ich hatte Streit mit meiner Freundin. Wir sind immer wieder aneinander gekracht, weil die Kinder sich nicht um die Tiere gekümmert haben“, berichtet er, dass er dann gesagt habe: „Wenn sie sich nicht darum kümmern, schmeiße ich sie aus dem Fenster.“ Seine damalige Lebensgefährtin antwortete: „Das traust di nie!“ – „Dann hab ich‘s gemacht.“

Tier musste eingeschläfert werden
Er nahm eines der drei Meerschweinchen – jenes der Tochter seiner Freundin – aus dem Käfig und warf es drei Meter in die Tiefe. „Das Tier musste aufgrund der durch die Tat erlittenen Verletzungen eingeschläfert werden“, führt der Staatsanwalt aus.

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Wenn sie sich nicht um die Tiere kümmern, schmeiße ich sie aus dem Fenster.

Der angeklagte Stiefvater machte seine Drohung wahr

„Außerdem hatte ich 3,6 Promille Alkohol im Blut“ 
„Es tut mit eh leid. Das war ein vollkommener Blödsinn“, zeigt der Mann im Prozess um Tierquälerei Reue. Er sei in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, weil sein Vater wenige Tage zuvor gestorben war. „Außerdem hatte ich 3,6 Promille Alkohol im Blut.“ Wiederholungsgefahr bestehe nicht: „So deppert werd ich nicht nochmal sein.“

Der 44-Jährige bereut seine Tat. (Bild: Bartel Gerhard)
Der 44-Jährige bereut seine Tat.

Nach dem Vorfall trennte sich seine Lebensgefährtin von ihm: „Ich habe eine Gewalttherapie begonnen, warte auf einen Platz in der Psychotherapie.“ Der Mann hat nach einem Konkurs hohe Schulden, ist ohne Beschäftigung. Herr Rat anerkennt seine Reue und schlägt eine Diversion vor. Demnach wird das Verfahren gegen den unbescholtenen 44-Jährigen vorläufig ohne Strafe unter Setzung einer zweijährigen Probezeit eingestellt.

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