In der Türkei
Gesetzesentwurf: Nagellack an Männern strafbar
Wenn Männer in der Türkei Nagellack tragen, könnten sie in Zukunft dafür bestraft werden. In einem Gesetzesentwurf steht, dass Verhalten bestraft werden soll, das nicht den traditionellen Geschlechterrollen entspricht. Die Opposition nennt den Entwurf eine „Bedrohung für die Menschenrechte“.
Der Gesetzesentwurf soll Medienberichten zufolge aus Kreisen der türkischen Regierung kommen und ist noch nicht offiziell eingebracht. Wenn er aber in Kraft treten sollte, drohen nicht-heterosexuellen Paaren Strafen, wenn sie eine symbolische Hochzeit abhalten. In dem Entwurf werden Haftstrafen von bis zu vier Jahren dafür genannt.
Gleichgeschlechtliche Ehen sind in der Türkei auch jetzt nicht erlaubt. In dem inoffiziellen Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es etwa auch: Eine Person, „die öffentlich dazu ermutigt, es lobt oder fördert, sich gegen das angeborene biologische Geschlecht und die allgemeine Moral zu verhalten“, werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
Geschlechtsangleichende Maßnahmen erst ab 21
Bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen soll das Mindestalter laut dem Entwurf von 18 auf 21 angehoben werden. Betroffene müssen zusätzlich zu einer gerichtlichen Erlaubnis und einem psychologischen Gutachten ihre dauerhafte Unfruchtbarkeit durch ein Attest nachweisen. Dieses soll ein vom Staat zugelassenes Krankenhaus ausstellen.
Damit soll die „Institution der Familie“ geschützt werden. Die regierende AKP, die Partei von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan, hat 2025 als das „Jahr der Familie“ ausgerufen.
Gesetzesentwurf ist „Bedrohung für die Menschenrechte“
Gökçe Gökçen, Politikerin der oppositionellen CHP-Partei, kritisiert den Entwurf scharf. Wenn ein Mann einen Rock oder Nagellack trage, könne das bereits als Straftat gewertet werden, sagt sie. Den Entwurf nennt sie wegen seiner vagen Formulierungen, die alles umfassen könnten, eine „Bedrohung für die Menschenrechte“.
Die Organisation Kaos GL sieht in dem Entwurf mehrfachen Rechtsbruch, der die „Existenz“ vieler Menschen kriminalisiere. Wie und ob der Entwurf ins Parlament eingebracht wird, ist noch nicht klar.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.